Zwei neue Entwicklungen zur Internet-Nutzung - aber erhöhen sie auch die Benutzerfreundlichkeit?
Das Europäische Parlament und der Europarat stimmten beide für neue Gesetze, die sich auf die Regeln zur Nutzung des Internet in Europa auswirken werden. Das Europäische Parlament stimmte am 13. November für die Annahme einer überarbeiteten Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation betreffs des Verschickens von "Spam" (unerbetene E-mails). Parallel dazu hat der Europarat gerade einen Vertrag verabschiedet, in dem festgelegt wird, wodurch der Tatbestand der Cyberkriminalität erfüllt wird. Die vom Parlament verabschiedete Richtlinie würde es den Internet-Nutzern ermöglichen, sich für den Empfang von Spam zu entscheiden oder dagegen. Die Entscheidung für den Erhalt bedeutet, dass nur Werbemitteilungen von Unternehmen empfangen werden können, denen das Versenden derartiger Informationen vom Nutzer gestattet wurde. Bei einer Entscheidung gegen den Erhalt von Spam müsste sich der Nutzer in eine Liste eintragen, in der die Namen aller Personen enthalten sind, die keinen Spam erhalten wollen. Die Gesetzesänderung sieht außerdem vor, dass Websites so genannte "Cookies" (Dateien, die von gewissen Websites oft ohne Wissen des Nutzers auf dessen Computer abgespeichert werden) nur mit Erlaubnis des Nutzers verwenden dürfen. Das letztere Element hat in der werbenden Wirtschaft Besorgnis ausgelöst, da Cookies in erster Linie dazu dienen, festzustellen, auf welche Weise der Nutzer auf einer Website navigiert und vor allem, welche Werbung er anklickt. Die Werbetreibenden haben darauf hingewiesen, dass sich die Nutzer ohne Cookies auf manchen Websites jedes Mal, wenn sie diese besuchen, mit ihren Daten neu anmelden müssen. Das Interactive Advertising Bureau (IAB) ließ bereits verlauten, dass es als Lobbyist vor der zweiten Lesung vor dem Parlament gegen die Gesetzesänderung vorgehen wolle. Gleichzeitig wurde der vom Europarat verabschiedete Vertrag begrüßt, in dem einheitlich festgelegt wird, wodurch der Tatbestand der Cyberkriminalität erfüllt wird; es wurden jedoch auch Bedenken hinsichtlich der Machtbefugnisse, die dieser den Polizeikräften einräumt, sowie der möglichen Gefährdung der Privatsphäre im Internet laut. Der Vertrag befasst sich insbesondere mit Betrug und Kinderpornografie und gestattet es den nationalen Polizeikräften, ihre ausländischen Kollegen um Unterstützung bei ihren Ermittlungen und sogar um die Festnahme verdächtiger Personen zu bitten. Die Mitgliedstaaten werden den Vertrag im Rahmen einer Konferenz über Cyberkriminalität am 23. November in Budapest unterzeichnen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von mindestens fünf im Europarat vertretenen Ländern unterzeichnet wurde. Es wird jedoch noch Jahre dauern, bis er formal verabschiedet wird, und noch länger, bis er vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt sein wird. Nutzergruppen, die im Namen von Hackern und Organisationen sprechen, die für die unumschränkte Meinungsfreiheit im Internet eintreten, bezeichneten ihn als eine Bedrohung für die Demokratie und forderten eine Revision - auch wenn es sich bei der vorliegenden Endversion des Vertrags bereits um die 27. Fassung handelt.