Kommission verabschiedet Vorschlag zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Die Europäische Kommission hat am 19. April einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet, um die einzelstaatlichen Strafrechtsvorschriften anzugleichen und zur Verbesserung der Sicherheit der Informationen innerhalb der EU beizutragen. Der Rahmenbeschluss zielt darauf ab, die Strafrechtsvorschriften in der EU weiter anzugleichen und eine justizielle Zusammenarbeit gegen Hacking (unberechtigter Zugang), "denial of service"-Angriffe (Störangriffe) und gegen die Verbreitung von Viren (die Einführung schädlicher, bösartiger Software) zu ermöglichen. Das für Justiz und Inneres zuständige Kommissionsmitglied António Vitorino sagte, der Vorschlag werde dazu beitragen, die "erheblichen Lücken" in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu schließen, welche es den Strafverfolgungs- und Justizbehörden erschwerten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen. "In Anbetracht des oftmals grenzüberschreitenden Charakters von Hacking, Viren und Angriffen sind Maßnahmen der Europäischen Union wichtig, um eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu gewährleisten", sagte er. Wie Erkki Liikanen, das für Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission, betonte, "ist nur ein sehr geringer Anteil des enormen Verkehrsaufkommens im Netz problematisch und kann Störungen verursachen. Aber wie gering dieser Anteil auch sein mag, Computerkriminalität bleibt Kriminalität und muss als solche bekämpft werden. Dieser Vorschlag trägt auch dazu bei, die allgemeine Sicherheit unserer Informationsinfrastrukturen zu verbessern, was von entscheidender Bedeutung für unsere Anstrengungen beim Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft ist". Liikanen sagte auf einer Pressekonferenz am 23. April, dass das Problem der Internetviren, wie beispielsweise der kürzlichen "Kournikowa-" und "I love you-" Angriffe, rasant zunähme. Er fügte hinzu, das Problem wachse mit immer intelligenter werdender Mobilfunktechnologie über das Internet hinaus. Die Antwort müsse jedoch "die richtige Balance" zwischen Sicherheit und Freiheit im Internet finden, sagte der Kommissar. "Die Bürger Europas müssen im Internet arbeiten können, ohne dabei behindert, gestört oder ungerecht behandelt zu werden". Vitorino sagte, das Eindringen in und die Störung von Informationssystemen seien "wachsende Gefahren, die keine Grenzen kennen". Er erklärte, dass der Vorschlag der Kommission "darauf abzielt, für ein gemeinsames Mindestmaß an Strafrechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten zu sorgen", um das Problem anzugehen, unter anderem durch Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr in schweren Fällen. Der Vorschlag führt ferner eine rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Kontaktstellen mit einem rund um die Uhr erreichbaren Dauerdienst zum Informationsaustausch hinsichtlich der Computerkriminalität ein. Der Rahmenbeschluss muss nach der Beratung mit dem Europäischen Parlament vom Ministerrat einstimmig verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann.