Rechnungshof fordert Verbesserungen in der Verwaltung des Mobilitätsprogramms der Kommission
Ein Sonderbericht des Rechnungshofes über das Programm für die Ausbildung und Mobilität von Forschern (AMF) der Kommission unter dem Vierten Rahmenprogramm (RP4) hat Verbesserungen bei den Verfahren zur Bewertung von Vorschlägen und für die Beurteilung der Vorschläge für Marie-Curie-Stipendien gefordert. Der Bericht kam auch zu dem Schluss, dass die Begünstigten/Vertragspartner im Schnitt mit den Dienstleistungen der Kommission zufrieden sind. Das Hauptziel der Prüfung, die in der Ausgabe vom 10. Dezember 2001 des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde, war die Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz des AMF-Programms, indem die Verwaltungssysteme analysiert wurden, die von den Verwaltungsdiensten der Kommission und ihrer Vertragspartner eingesetzt wurden. Bei den Prüfungen an Ort und Stelle und im Wege einer per Post durchgeführten Erhebung wurden Informationen über die am Programm beteiligten Vertragspartner/Begünstigten und über die Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der Kommission eingeholt. Der Rechnungshof fand heraus, dass die Verfahren zur Bewertung der Vorschläge manchmal nicht transparent genug waren: Es fehlten detaillierte Aufzeichnungen über die zu den Entscheidungen führenden Beratungen. Er forderte, dass bei allen Sitzungen ausführliche Protokolle erstellt und alle zu Beschlüssen führenden Diskussionen aufgenommen werden. In ihren Antworten gab die Kommission zwar zu, dass in den vom Rechnungshof genannten Fällen aus den Berichten nicht immer die Einzelheiten der Bewertungsphasen vor der Erörterung im Bewertungsgremium zu entnehmen sind; sie beteuerte allerdings, "dies wirkte sich jedoch weder auf das Bewertungsergebnis, noch auf die Projektfinanzierung aus". Die Kommission erklärte, dass aus dem Bericht über die Sitzungen des Gremiums "vor allem das Ergebnis der Erörterungen hervorgehen muss, d.h. die Rangfolge der Vorschläge, deren Finanzierung der Kommission vorgeschlagen wird". Sie bestand darauf, dass "diese immer korrekt wiedergegeben wurde". Sie fuhr fort: "Hierdurch wird das Endergebnis der Bewertung nicht in Frage gestellt." Auch ermittelte der Rechnungshof Fälle, in denen die Zuweisung der Vorschläge an die Gutachter zu Interessenkonflikten führen kann. In einigen Fällen beurteilte ein Gutachter/eine Gutachterin einen Vorschlag, an dem sein/ihr Arbeitgeber/Verband beteiligt war. Kein(e) Gutachter(in) sollte an einer Bewertung teilnehmen dürfen, wenn seine/ihre Einrichtung einen Vorschlag eingereicht hat. Die Kommission erinnert in ihren Antworten an Folgendes: "In Bereichen wie dem der Forschung, in dem auf wissenschaftlich fortgeschrittenen Gebieten hochqualifizierte Wissenschaftler häufig gemeinsam tätig sind und ein Austausch stattfindet, können Interessenkonflikte a priori nicht ausgeschlossen werden." Durch die Bewertung der Vorschläge in zwei Stufen - zunächst individuell, dann gemeinsam im Bewertungsgremium - sei ein Ausgleich zwischen möglichen Interessenkonflikten und der Qualität der Bewertung gewährleistet. Mit dem Fünften Rahmenprogramm sei dieses Verfahren unter anderem durch die Regelung des Statuts der unabhängigen Sachverständigen, die Einführung eines Verhaltenskodex sowie die Unterzeichnung einer Unparteilichkeitserklärung beträchtlich verstärkt worden. Bei der Analyse der Bewertungen der Marie-Curie-Stipendien wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Erfolgsquote der Bewerbungen beim AMF-Programm erheblich von der bei den themenbezogenen Programmen des RP4 abweicht. In einem Fall war, laut Bericht, "der Unterschied so groß, dass ein Bewerber bei einem themenbezogenen Programm mit seiner Bewerbung dreimal so große Erfolgschancen hatte wie beim AMF-Programm". Die Abweichungen bei den Erfolgsquoten seien "nicht zufriedenstellend und können sich nachteilig auf den Ruf der Stipendienregelung auswirken". Die Kommission sagte, man habe sich sehr um eine Verbesserung des Systems der Marie-Curie-Stipendien unter dem Fünften Rahmenprogramm bemüht, so wurden unter anderem harmonisierte Verfahren und Bewertungskriterien eingeführt. Im Vorschlag der Kommission für das neue Rahmenprogramm RP6 seien alle mobilitätsbezogenen Maßnahmen (einschließlich der Marie-Curie-Stipendien) in einer einzigen Tätigkeit zusammengefasst. Im Bericht heißt es außerdem, dass die Vertragspartner und Begünstigten im Schnitt mit den Dienstleistungen der Kommission zufrieden sind. Die Kommission wird ermutigt, ihre Bemühungen fortzusetzen, die Fragen der Vertragspartner zufriedenstellend zu behandeln.