Agrarrat stimmt Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit zu
Am 21. Januar stimmte der EU-Rat der Landwirtschaftsminister einem Gesetz zur Gründung eines neuen europaweiten Systems zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit zu, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS). Die Minister nahmen ebenfalls neue rechtliche Rahmenbedingungen für die EU-Gesetze über Nahrungsmittel an. Mit der Annahme der Verordnung haben der Rat und das Parlament in Rekordzeit Einmütigkeit beim Thema der Überarbeitung der aktuellen Bestimmungen zur Nahrungsmittelsicherheit sowie der Umsetzung wissenschaftlicher Ratschläge bei der Entscheidungsfindung erzielt. Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne beschrieb die Annahme des Gesetzes als "großartige Errungenschaft für die Nahrungsmittelsicherheit in der EU und Beweis für die Effektivität der europäischen Institutionen". Byrne fügte hinzu, dass er beabsichtige, das Verfahren für die Ernennung des Verwaltungsrats und des geschäftsführenden Direktors so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. "Nun, da wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung einer neuen und unabhängigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geschaffen haben, soll sie auch so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen können", sagte er. Die vom Rat der Landwirtschaftsminister angenommene Verordnung legt ebenfalls die Grundsätze der EU-Gesetzgebung über Nahrungsmittel fest. Ein zentrales Element dieser Grundsätze lautet, dass die Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln die Verantwortung dafür tragen, dass nur sichere Lebens- und Futtermittel in den Verkehr gebracht werden. Außerdem sollen Regeln die Rückverfolgbarkeit aller Nahrungsmittel, Futtermittel und Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln kontrollieren und ein weiterer Punkt der Grundsätze sind Verfahren zur Entwicklung von Nahrungsmittelgesetzen und Notfallmaßnahmen in Bezug auf Nahrungsmittel. Die Verordnungen sehen ebenfalls die Einrichtung eines Schnellwarnsystems für Futtermittel vor, indem Informationen über kontaminierte Futtermittel in das bestehende Schnellwarnsystem für Nahrungsmittel integriert werden. Das bestehende System der Ausschüsse für wissenschaftliche Beratung wird weiterhin aufrechterhalten, bis die wissenschaftlichen Ausschüsse und Gremien der EBLS ihre Arbeit aufnehmen können. So soll die Gefahr eines eventuellen Ausfalls des wissenschaftlichen Beratungssystems für die Nahrungsmittelsicherheit minimiert werden. Die Hauptaufgabe der EBLS wird es sein, für die Gesetzgebung und die Maßnahmen der Gemeinschaft wissenschaftliche Beratung in allen Bereichen, die die Nahrungs- und Futtermittelsicherheit betreffen, zur Verfügung zu stellen. Die Behörde hält unabhängige Informationen zu diesen Themen bereit und kommuniziert mit den Bürgern über Risiken in der Lebensmittelkette. Zusätzlich zum Fachpersonal, das bei der EBLS beschäftigt ist, wird die Behörde ähnliche EU-Netzwerke wissenschaftlicher Einrichtungen und Institutionen für Nahrungsmittelsicherheit leiten und von ihnen unterstützt werden.