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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Parlamentsausschuss legt Bedingungen für die Internet-Domäne '.eu' näher fest

Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel und Forschung des Europäischen Parlaments hat empfohlen, einen Zeitplan für die Umsetzung der vorgeschlagenen Internet-Domäne oberster Stufe ".eu" festzulegen. Außerdem sollte hier das Prinzip der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen...

Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel und Forschung des Europäischen Parlaments hat empfohlen, einen Zeitplan für die Umsetzung der vorgeschlagenen Internet-Domäne oberster Stufe ".eu" festzulegen. Außerdem sollte hier das Prinzip der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen angewandt werden. Die Änderungen des Ausschusses an der Stellungnahme des Rates beinhalten die Gewährleistung, dass ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen vor Ablauf eines halben Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht wird. Außerdem wird gefordert, dass die Konfliktbeilegung in einer zügigen und außergerichtlichen Art und Weise erfolgt, basierend auf einer Erstattung der Kosten. Schließlich fordert der Ausschuss, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung der Domäne oberster Stufe ein Jahr nach der Annahme der Verordnung vorlegt. Anschließend soll die Kommission alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen. Weiterhin sollen alle Regelungsverfahren 15 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung umgesetzt sein, es sei denn, es treten außergewöhnliche Umstände ein. Diese Änderungen werden zur Annahme im Rahmen der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, die am 27. Februar stattfinden wird, vorgeschlagen.