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Schritte von MdEP zur Klärung der Fortschritte beim Gemeinschaftspatent

Am 20.Februar beriet der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über die drei Bereiche, die sich als Haupthindernisse für Fortschritte bei der Einführung eines europäischen Gemeinschaftspatents herausgestellt haben. Der Ausschuss nahm Vorschläge bezüglich der Rolle der n...

Am 20.Februar beriet der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über die drei Bereiche, die sich als Haupthindernisse für Fortschritte bei der Einführung eines europäischen Gemeinschaftspatents herausgestellt haben. Der Ausschuss nahm Vorschläge bezüglich der Rolle der nationalen Patentämter, des anzuwendenden Rechtssystems und der Sprachenregelung von Patenten in Form von Abänderungen am Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent an. Dem Text zufolge, der von der Berichterstatterin, dem spanischen MdEP Ana Palacio Vallersundi verfasst und vom Ausschuss verabschiedet wurde, sollen die nationalen Patentämter weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Dies würde insbesondere Beratungsdienste bezüglich Patentanmeldungen und die Weiterleitung von Patentanträgen an das Europäische Patentamt (EPA) betreffen. Die Mitarbeiter und Infrastrukturen der nationalen Patentämter seien ein wichtiger Faktor, allerdings müssten zur Gewährleistung der Qualität und Einheitlichkeit unter einem Gemeinschaftspatent Harmonisierungskriterien ausgearbeitet und überwacht werden. Die Qualitätskontrolle dieses Vorgangs wäre Aufgabe der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem EPA. Was die rechtlichen Bestimmungen anbelangt, einigte sich der Ausschuss darauf, dass es eine Dezentralisierung der erstinstanzlichen rechtlichen Zuständigkeit geben sollte, was sowohl zur Bürgernähe als auch zur vollen Nutzung der bestehenden Ressourcen beitragen würde. Im Hinblick auf die Sprachenregelung fordert der Abänderungsantrag, dass die bestehende Verordnung über die Gemeinschaftsmarke von 1993 angewandt wird. Darin wird festgelegt, dass Anträge in einer der Sprachen der Europäischen Union sowie als Zweitsprache in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch oder Italienisch gestellt werden. Die Zweitsprache ist für alle Verfahren im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen ein Patent, dessen Ablauf oder Ungültigkeit erforderlich. Außerdem legte die Europäische Kommission am 20.Februar einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Patentschutz computerimplementierter Erfindungen vor. Nach Angaben von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein ziehe der Vorschlag keine Änderungen daran, was patentierbar ist und was nicht, nach sich, stelle aber einen Bruch mit der Vorgehensweise der USA dar, nur die Software zu patentieren.

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