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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Bolkestein: Diskussionen des Binnenmarktrates über Patent enttäuschend

Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärte die Ergebnisse des Binnenmarktrates für enttäuschend, auf dem eine Einigung über ein Gemeinschaftspatent bis zur nächsten Ratssitzung verschoben wurde. Die spanische Ratspräsidentschaft kündigte ...

Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärte die Ergebnisse des Binnenmarktrates für enttäuschend, auf dem eine Einigung über ein Gemeinschaftspatent bis zur nächsten Ratssitzung verschoben wurde. Die spanische Ratspräsidentschaft kündigte ihre Absicht an, beim Binnenmarktrat am 21. Mai eine Einigung über den Vorschlag zum Gemeinschaftspatent zu erzielen. Dabei soll der unter der belgischen Präsidentschaft erzielte Kompromiss, der auf der Ratssitzung am 20. Dezember diskutiert wurde, als Ausgangspunkt genommen werden. EU-Kommissar Bolkestein erinnerte den Rat an das Versprechen von Lissabon, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Gesellschaft der Welt zu machen. Er behauptete, dass in Bereichen wie Risikokapital, Reduzierung der staatlichen Unterstützung und Reduzierung der regulatorischen Belastung der Startup-Unternehmen einige Fortschritte erzielt wurden, jedoch "stehen die meisten der in Lissabon angekündigten Hauptreformen immer noch nur auf Papier und warten darauf, gebilligt und umgesetzt zu werden". "Der Binnenmarktrat muss die wirtschaftlichen Reformen anführen", so Bolkestein. "[...] Wenn der Rat "Binnenmarkt" nicht die Führung übernimmt, wer sonst? Wir müssen ehrgeizig sein, die notwendigen Maßnahmen ergreifen, neue Ziele festlegen und den von anderen Räten zu folgenden Weg markieren. Im Vergleich zu diesem Standard finde ich die Schlüsse des Rats ziemlich enttäuschend. Ich kann insbesondere keinerlei Dringlichkeit bei einer Reihe von wichtigen Reformfragen wie beispielsweise dem Gemeinschaftspatent feststellen [...]. Dies kann man kaum mit den Begriffen "Führung" oder "Ehrgeiz" in Einklang bringen", so Bolkestein. Bolkestein gab jedoch auch seiner Hoffnung Ausdruck, dass Barcelona der Wirtschaftsreform neuen Schwung verleihen wird, einen neuen Impuls, der den Rat "Binnenmarkt" in die Lage versetzt, zu handeln. EU-Kommissar Bolkestein berichtete, wie vom Europäischen Rat gefordert, über die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbefragung zur möglichen Einführung eines Gemeinschaftsgebrauchsmusters. Ein Gebrauchsmuster ist ein eingetragenes Recht, das ausschließlichen Schutz für eine technische Erfindung gewährt. Es ähnelt einem Patent insoweit, als dass die Erfindung neu sein muss und ein Maß an erfinderischer Leistung vorweisen muss, jedoch nicht in dem Umfang, wie es normalerweise für Patente erforderlich ist. Anders als bei Patenten werden Gebrauchsmuster im Allgemeinen ohne Vorprüfung zur Feststellung der Neuheit gewährt. Die überwältigende Mehrheit der während der Öffentlichkeitsbefragung zusammengetragenen Kommentare war negativ. Sie gaben der Sorge Ausdruck, dass ein Gemeinschaftsgebrauchsmuster sich in drei Hinsichten negativ auf den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken könne: durch Überladung des Marktes mit Zehntausenden von neuen Monopolrechten, durch Untergrabung des Patentsystems, insbesondere eines Gemeinschaftspatents, sowie durch Einführung eines solchen Rechts auf Gemeinschaftsebene, wo Gebrauchsmuster doch vor allem für nationale oder sogar lokale Schutzzwecke verwendet werden. Eine Handvoll Kommentatoren sah einem möglichen Gemeinschaftsgebrauchsmuster positiver entgegen. Sie meinten, dass dadurch der Schutz von kleinen technologischen Verbesserungen mit kurzem Marktleben, die derzeit keinerlei Schutz genießen, ermöglicht würde. Dies betreffe insbesondere solche Verbesserungen, die von KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) entwickelt wurden.

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