Kommission schlägt Umsetzung des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit durch EU vor
Eine Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen (GVO) soll von der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Regelungen für ihre Übertragung, Handhabung und Verwendung vorgeschlagen werden. Mit dem Vorschlag werden die Bestimmungen des UN-Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit in Gemeinschaftsrecht umgesetzt. Die EU spielte eine führende Rolle beim Abschluss des Protokolls. Parallel dazu arbeitet die Kommission an einem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates, der die Ratifizierung und den Abschluss des Protokolls zur biologischen Sicherheit durch die Europäische Union ermöglichen soll. Der Vorschlag der Kommission, der Bestandteil des rechtlichen Rahmens der EU zur Biotechnologie ist, enthält Vorschriften für die Umsetzung der Protokollbestimmungen. Er ergänzt die bestehenden Vorschriften der EU zur Biotechnologie, vor allem im Hinblick auf die Verpflichtungen der Exporteure und den Informationsaustausch auf internationaler Ebene. Der bestehende Rechtsrahmen für GVO wird nicht geändert, da sich erwiesen hat, dass dieser mit den Bestimmungen des Protokolls vereinbar ist. Der Vorschlag der Kommission umfasst drei Hauptelemente, darunter eine obligatorische Anmeldung der Ausfuhr von GVO, die zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt bestimmt sind, und die Einführung einer Informationspflicht auf internationaler Ebene hinsichtlich des Umgangs, den Bestimmungen und Entscheidungen der EU über GVO. Durch diese Pflicht werden Bestimmungen zur Beschreibung von GVO für den Export festgelegt, die mit dem durch die Europäische Union vorgelegten Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit vereinbar sind. Bei Einfuhren von GVO kann die Europäische Union dem Protokoll zufolge ihre eigenen bestehenden Vorschriften anwenden, sofern diese mit den Anforderungen des Protokolls vereinbar sind. Einzige Ausnahme bildet die unbeabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von GVO, für die die Informationsanforderungen des Protokolls gelten. Das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit wurde im Januar 2000 verabschiedet. Es handelt sich dabei um ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Es dient der Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit bei der Übertragung, Handhabung und Verwendung von GVO, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt und die menschliche Gesundheit. Das Protokoll schafft ein Informationsverfahren, durch das gewährleistet werden soll, dass Länder über die erforderlichen Informationen verfügen, um eine begründete Entscheidung über die Einfuhr von GVO in ihr Hoheitsgebiet treffen zu können. Es ist insbesondere für Entwicklungsländer von Interesse, da ihnen dadurch ermöglicht wird, selbst zu entscheiden, welche GVO sie erhalten möchten. Das Protokoll wurde von 107 Vertragsparteien unterzeichnet und bisher von elf ratifiziert. Für das Inkrafttreten des Protokolls sind mindestens 50 Ratifizierungen erforderlich.