WSA unterstützt die Mitteilung der Kommission über den Zugang zu Webseiten für Behinderte
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat den Inhalt der Mitteilung der Kommission über den Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten begrüßt und hofft, dass die darin enthaltenen Maßnahmen wenigstens zum Teil auch bei der Gestaltung von privaten Websites berücksichtigt werden. Der Ausschuss stimmt mit der Mitteilung darin überein, dass der Zugang zu Websites einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung der Ausgrenzung in der Informationsgesellschaft leistet. Nach seinem Dafürhalten handele es sich dabei um ein Mittel zur Verringerung der Diskriminierung im Einklang mit Artikel21 und 26 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dem Ausschuss zufolge sei eine behindertengerechte Gestaltung nicht nur von öffentlichen, sondern auch von privaten Websites angebracht, da diese neben Informationszwecken auch der Unterstützung behinderter Menschen bei der Arbeitsplatzsuche dienten. Zusätzlich zu den EU-Mitgliedstaaten sollten sich auch die Bewerberländer diesen Maßnahmen anschließen. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die EU auf, in den Rahmenprogrammen auf die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit von öffentlichen Websites hinzuwirken. "Im Hinblick auf bessere Zugangsmöglichkeiten zu Websites für behinderte und ältere Menschen sollten die Forschungsprogramme der Europäischen Union wirksam eingesetzt werden", heißt es in der Stellungnahme, die dabei insbesondere auf das Schwerpunktthema "soziale Eingliederung durch Informationstechnologien" (e-inclusion) des anstehenden Sechsten Rahmenprogramms verweist. Der WSA nutzte seine Stellungnahme außerdem, um verschiedene Missverständnisse, was den Zeit- und Kostenaufwand für die Anpassung öffentlicher Websites an die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen anbelangt, klarzustellen. "Zahlreiche Mitgliedstaaten haben eingewendet, dass die Umsetzung der Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative) eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Diese Ansicht ist schlicht falsch, denn wenn die Zugangs-Leitlinien von Anfang an berücksichtigt werden, sind die Mehrkosten gering", so die Stellungnahme. Für die Umsetzung der in der Stellungnahme genannten Vorschläge sollten nationale Zuschüsse vorgesehen werden. Daneben betont die Stellungnahme die zusätzlichen Chancen für den elektronischen Handel, von denen Websites profitierten, die einen Zugang für Behinderte bieten, und empfiehlt, diesen Punkt in die Mitteilung aufzunehmen. Ferner sei eine Anpassung der Websites der EU-Organe erforderlich, heißt es in der Stellungnahme, wobei sie sich auf die Website des WSA und die Anstrengungen bezieht, um EuropaII, die neue Version der Kommissions-Website, behindertengerecht zu gestalten. Anderen Einrichtungen wie etwa Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sollte vermittelt werden, wie wichtig die Gewährleistung der Kompatibilität ist, und dies insbesondere im Vorfeld des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen 2003.