WSA begrüßt die Vereinfachung der Regeln für die Beteiligung an RP6 durch die Kommission
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat die Vorschläge der Kommission über die Regeln für die Beteiligung am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) insbesondere im Bereich der Vereinfachung und größeren Transparenz begrüßt. Er forderte die Kommission jedoch auf, dafür zu sorgen, dass KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen) keinesfalls benachteiligt werden. "Der Ausschuss begrüßt die Vorschläge, da sie zu mehr Flexibilität, mehr Transparenz und zur Angleichung der Zugangsrechte führen", heißt es in der Stellungnahme des WSA. Dies betreffe vor allem die Kommissionsvorschläge zur Aufhebung der Pflicht zur Bereitstellung einer Bankgarantie auf Grund der damit verbundenen Kosten und Schwierigkeiten und zur Einführung von Vorauszahlungen anstelle der bisher angewandten Erstattung von Auslagen, die Cashflow-Probleme zur Folge hatte. Der WSA ist der Auffassung, dass diese beiden Prozesse KMU zugute kommen werden. Diese "sollten das vorrangige Ziel des Sechsten Rahmenprogramms im Bereich FTE [Forschung und technologische Entwicklung] darstellen, da sie eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Europa spielen". Der Ausschuss vermisst jedoch Maßnahmen zur Vereinfachung der Einreichung von Unterlagen und fordert einen Aktionsplan, der die entsprechenden Verfahren beschreibt. Darüber hinaus bedauert der Ausschuss, dass die Kommission den Vorschlägen des WSA zur Vereinfachung der Verfahren und Förderung der Beteiligung von KMU - etwa durch die Dezentralisierung der Vorauswahlverfahren und die Gewährung von Zuschüssen an Vermittler - nicht gefolgt ist. Vertreter des WSA begrüßten die Initiative, wonach Unternehmensverbände zur Teilnahme in Frage kommen, und schlugen vor, dass Projekte, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmensgruppen beinhalten, ebenfalls teilnahmeberechtigt sein sollten, sodass ein permanenter Rahmen für die technologische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen besteht. In der Frage der Gesamthaftung der Projektteilnehmer zögert der WSA noch, denn dieser Punkt könnte große Konzerne davon abschrecken, Partnerschaften mit kleinen Unternehmen einzugehen, da diese zahlungsunfähig werden könnten. Um dieses Risiko gering zu halten, empfiehlt der Ausschuss die Einführung einer Versicherung, die aus dem Haushalt der EU finanziert und der Union gestatten würde, ihre eigenen finanziellen Interessen zu schützen. Da dies auf Kosten der vorhandenen Finanzmittel für die Forschung gehen könnte, schlägt der WSA die Einführung eines Pilotplans vor. Im Hinblick auf die vorgeschlagenen neuen Instrumente für RP6 empfiehlt der WSA, den Projektbetreibern freizustellen, welche sie einsetzen. "Die verschiedenen Durchführungsarten hätten somit Auswahl aus einem Instrumentarium, das eine Auswahl von Instrumenten für den jeweiligen Einsatzzweck bereithält", so die Stellungnahme des WSA. Ferner bittet der Ausschuss um die Klärung des Auswahlverfahrens von Spitzenforschungsnetzen. Der Ausschuss begrüßt, dass Konsortien die Möglichkeit gegeben wird, eigene Aufrufe zu veröffentlichen oder ihre Aufgaben zu erweitern, und schlägt vor, solche Aufrufe aus Gründen der Transparenz bei CORDIS zu veröffentlichen.