Nach Ansicht der Kommission müssen zahlreiche Beitrittskandidaten zusätzliche Regelungen im Bereich Ethik und Naturwissenschaften einführen
Wie Barbara Rhode, Leiterin des Referats "Ethik in Wissenschaft und Forschung" der Europäischen Kommission gegenüber CORDIS Nachrichten erklärte, müssen die Bewerberländer ein größeres Bewusstsein für die ethischen Gesichtspunkte der Naturwissenschaften entwickeln. Die Beschäftigung mit diesen Fragen sei Voraussetzung für eine volle Einbeziehung in Forschungsprojekte unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6). Vom 17. bis 19.März trafen sich Vertreter aus 13Ländern und den EU-Mitgliedstaaten in Bratislava (Slowakei) zu einer Konferenz mit dem Thema "Ethics in research and science: situation and perspectives in the candidate countries" (Ethik in Wissenschaft und Forschung: Situation und Perspektiven in den Bewerberländern). Auf der Konferenz sollte unter anderem ein Prozess eingeleitet werden, dessen Ziel eine Zusammenstellung der nationalen gesetzlichen Regelungen ist, die notwendig sind, damit Forschungsprojekte unter dem RP6 ethisch vertretbar sind. Barbara Rhode, Leiterin des Referats "Ethik in Wissenschaft und Forschung" der Direktion "Wissenschaft und Gesellschaft" erklärte gegenüber CORDIS-Nachrichten, manche Bewerberländer seien bei der Umsetzung der notwendigen Regelungen weiter als andere. "Das Feld teilt sich in zwei Gruppen", sagte sie, denn bestimmte Länder seien bereits weiter als andere. Zahlreiche Länder hätten bereits Regelungen für die Stammzellenforschung, die Embryonenforschung, Tierversuche und menschliches Gewebe eingeführt. Die Genetik sei indes ein Bereich, für den die meisten Bewerberländer noch keine Regelung erlassen hätten. Rhode fügte hinzu, dass die Kommission immer noch nicht ausreichend darüber informiert sei, für welche Bereiche bereits Regelungen bestehen und was legalisiert wurde, sodass eine umfassende Bewertung der Fortschritte nicht möglich sei. Rhode geht davon aus, dass manche Beitrittskandidaten immer noch etwas zögern, Regelungen für diesen Bereich einzuführen, wobei sie betonte, dass diese Länder einsehen müssten, "dass im RP6 strenge Regeln über die Ethik und die Verfahren gelten". Nach den vorliegenden Angaben haben alle 13Bewerberländer (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, die Türkei, Ungarn und Zypern) das internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung in Biologie und Medizin unterzeichnet, während bestimmte Länder wie etwa Zypern und Malta bisher keine bestimmten ethischen Fragenkomplexe behandelt haben. Im Gegensatz dazu haben sowohl Estland als auch Ungarn, Litauen und Polen in allen aufgeführten Bereichen (Forschung unter Einbeziehung von Menschen, menschlichem Gewebe, Embryos oder Tieren, Datenschutz, genetisch veränderte Organismen und Sicherheitsbestimmungen für Labors) Regelungen erlassen. Rhode ist der Auffassung, dass bestimmte Beitrittskandidaten bessere Voraussetzungen für die Schaffung von Genbanken besitzen als manche EU-Mitgliedstaaten. Estland habe bereits die entsprechenden Strukturen aufgebaut, und Lettland sei auf einem ähnlichen Stand. Beide Länder wollen die Probleme vermeiden, die sich etwa Island und dem VK, den Vorläufern im Aufbau von Genbanken, stellten. Die Konferenz schnitt auch die Frage der Berichterstattung in den Medien über die Naturwissenschaften an, wobei verschiedene Teilnehmer die Sorge äußerten, dass Boulevardblätter oft Themen aus ihrem wissenschaftlichen Kontext reißen und zu Schlagzeilen verarbeiten, sodass sich diese Informationen nur schwer in ihren Rahmen rücken ließen und eine informative, nüchterne Darstellung kaum möglich sei. Rhode verwies auf die wechselhafte öffentliche Meinung, die sich als Hindernis für die Gesetzgebung erweisen könnte. Insgesamt geht sie davon aus, dass die Konferenz einen wirklichen Beitrag zur Ethikdiskussion geleistet hat, indem sie den Bewerberländer Zugang verschaffte und ein Gleichgewicht zwischen Ost und West wahrte. Was Folgemaßnahmen anbelangt, rief die Kommission die Bewerberländer auf, ihre Naturwissenschaftler über die ethischen Leitlinien im RP6 in Kenntnis zu setzen, und empfahl ihnen, zu eventuellen Informationsveranstaltungen einen Vertreter der Kommission oder einen nationalen Sachverständigen von der EU hinzuzuziehen.