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Liikanen erläutert Aktionen zur Vorbeugung von Cyberkriminalität

Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen sagte, es sei entscheidend zu handeln, um zu verhindern, das Cyberkriminalität den Erfolg der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in Europa zunichte macht. Kommi...

Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen sagte, es sei entscheidend zu handeln, um zu verhindern, das Cyberkriminalität den Erfolg der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in Europa zunichte macht. Kommissar Liikanen eröffnete am 28. November in Brüssel die erste Plenarsitzung des European Forum on Cybercrime (Europäisches Forum zu Cyberkriminalität) und sagte: "Wenn man Sicherheitsbedrohungen diskutiert, sollte man nicht vergessen, dass der Erfolg der Informationsgesellschaft auch kriminelle Aktivitäten nachzieht und somit die Netzsicherheit bedroht." Er erklärte, dass Informationstechnologien heutzutage fundamental für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft seien und meinte: "Je mehr Netze für legale wirtschaftliche und gesellschaftliche Zwecke genutzt werden, desto mehr Potenzial bieten sie auch für illegale Aktivitäten, entweder direkt oder durch Bereitstellung von Informationen und Kommunikationsunterstützung für traditionelle Verbrechen." Neue Informations- und Kommunikationstechnologien würden unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften revolutionieren, so Liikanen, wobei der elektronische Handel "eine Neuerfindung der grundlegenden Konzepte von Unternehmen und Märkten" [vorantreibe]. Er erklärte, diese neu auftretende Wirtschaftskraft müsse durch die Entwicklung der Sicherheit und die Bekämpfung der Cyberkriminalität geschützt werden. Liikanen hob den Aktionsplan eEurope hervor, der im Juni letzten Jahres vom Europäischen Rat angenommen wurde und zum Ziel hat, die Sicherheit zu erhöhen und den Kampf gegen Cyberkriminalität voranzubringen, um die "Kommunikationsnetze und Informationstechnologie, [die] ein bedeutender Teil der Infrastruktur unserer Volkswirtschaften geworden sind", zu schützen. Er wies auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität hin und lenkte die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Mitteilung zu "Cybersicherheit und Cyberkriminalität", die im Januar 2001 von der Kommission herausgegeben wurde und von Kommissar Liikanen und dem Kommissar für Justiz und Inneres, António Vitorino, gemeinsam unterstützt wurde. Die Mitteilung, die erste umfassende politische Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Cyberkriminalität, kündigt eine Reihe von Initiativen an. Sie enthält einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss, der Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie umfasst. Auf technischer Ebene hat die Kommission Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch das Programm "Technologien der Informationsgesellschaft" (IST) gefördert, um die Entwicklung vertrauensbildender Technologien voranzutreiben. Außerdem plant die Kommission in Kürze einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung ernsthafter Angriffe auf Informationssysteme, wie das Hacken und die Verbreitung von Viren, anzunehmen. Liikanen sagte, die Kommission habe im Juni eine Mitteilung über "Netz- und Informationssicherheit" veröffentlicht, um den Vorschlag für den bevorstehenden Rahmenbeschluss zu ergänzen und einige Punkte der Mitteilung von Januar detaillierter anzugehen. Während sich der Rahmenbeschluss mit der Verhinderung von Kriminalität beschäftigt, wird letztere die Effizienz von nachträglichen kriminellen Ermittlungen erleichtern. Er erklärte jedoch weiter, dass die Aufgabe, eine wirksame Politik zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu formulieren, einen Balanceakt zwischen Punkten wie Netzsicherheit, wirtschaftlichen Prioritäten und dem Schutz der Privatsphäre darstellt. Die Frage der Aufbewahrung von Verkehrsdaten - ein Nebenprodukt der elektronischen Kommunikation, das sich bei der kriminellen Ermittlung als nützlich erweisen kann - hat laut Liikanen seit den terroristischen Angriffen am 11. September in den USA an neuer Bedeutung gewonnen. Die Aufbewahrung solcher Daten ist in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 begrenzt. In den Bestimmungen heißt es, dass persönliche Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies für legitime Zwecke erforderlich ist. Sowohl die EU-Richtlinien zum Datenschutz als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sehen Ausnahmefälle vor, in denen dieses Prinzip im Namen der öffentlichen Sicherheit, von Verteidigungsinteressen oder der Vorbeugung oder Ermittlung krimineller Aktivitäten übergangen werden kann. Die Ausdehnung der Aufbewahrungszeit von Verkehrsdaten, um mehr Material für die Vorbeugung und Ermittlung von Kriminalität bereitzustellen, wie es einige Strafverfolgungsbehörden gefordert haben, werfe jedoch grundlegende rechtliche, soziale und menschenrechtliche Fragen auf, so Liikanen. Er rief zu einer weiteren Debatte auf, um das Thema voranzubringen. Liikanen skizzierte auch die dreiteilige Organisation des Cybercrime-Forums, die in der Mitteilung über Cybersicherheit und Cyberkriminalität angekündigt wird. Sie umfasst eine Website, auf der Informationen und Diskussionspapiere veröffentlicht werden und Meinungen kundgetan werden können, Expertentreffen zu ausgewählten Themen und Plenarsitzungen des Forums in Brüssel.

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