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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Bericht untersucht die Gesetzgebung zur Stammzellenforschung in den EU-Mitgliedstaaten

Ein neuer, von Europa-Studien veröffentlichter Bericht erläutert die Positionen und Gesetzgebung in jedem EU-Mitgliedstaat zur Stammzellenforschung. Er zeigt, dass Deutschland und Österreich die restriktivste Gesetzgebung haben, wohingegen das Vereinigte Königreich den liberal...

Ein neuer, von Europa-Studien veröffentlichter Bericht erläutert die Positionen und Gesetzgebung in jedem EU-Mitgliedstaat zur Stammzellenforschung. Er zeigt, dass Deutschland und Österreich die restriktivste Gesetzgebung haben, wohingegen das Vereinigte Königreich den liberalsten Ansatz verfolgt. Der Bericht, der von Verena Tschöpe verfasst wurde, wurde kurz nach der Veröffentlichung einer neuen Stellungnahme der Beratergruppe für ethische Fragen im Bereich der Wissenschaft und der neuen Technologien (EGE) veröffentlicht, in der die Aussage getroffen wird, dass lediglich solche menschlichen Stammzelllinien, die durch einen Erfindungsprozess zur Erlangung neuer Merkmale für eine spezifische industrielle Anwendung verändert wurden, patentfähig sein sollten. Der Bericht betont die Schwierigkeit, eine gemeinsame Position bei der Stammzellenforschung zu finden, und stellt fest, dass "die europäischen Staaten relativ einmütig der Reduzierung von menschlichen Embryonen auf ein bloßes Nutzobjekt und der Praxis des Klonens zur Reproduktion menschlichen Lebens widerstanden haben, dass es darüber hinaus jedoch viele Interessenskonflikte gibt". In Österreich, das zusammen mit Deutschland die restriktivste Gesetzgebung im Bereich der Stammzellenforschung hat, basieren die Gesetze auf dem Grundsatz, dass die Reproduktionsmedizin, wie beispielsweise die IVF, ausschließlich zu Reproduktionszwecken bei Ehepaaren oder stabilen heterosexuellen Beziehungen zum Einsatz kommen dürfe. Daher dürfen Eizellen ausschließlich für die Frau, von der diese Eizellen abstammen, und zu keinerlei sonstigem Zweck verwendet werden. Embryonen- und Zellspenden sowie jedwede Form der Forschung unter Verwendung von Embryonen ist verboten. Im Vereinigten Königreich hingegen wurde 1990 ein Gesetz über Menschliche Befruchtung und Embryologie verabschiedet, das eine Forschung in folgenden Bereichen erlaubt: - Verbesserung der Techniken zur Behandlung von Unfruchtbarkeit - Verbesserung der Krankheitsdiagnostik - Verbesserung der Kenntnisse über die Ursachen von Fehlgeburten - Entwicklung von effizienteren Befruchtungstechniken. Das Gesetz erlaubt sogar die Forschung an überschüssigen Embryonen, die für die IVF gespendet wurden, sowie an Embryonen, die speziell für diesen Zweck erzeugt wurden. Im Jahr 2001 beschloss das britische Parlament außerdem, die Entnahme und Erforschung von embryonalen Stammzellen, einschließlich des Einsatzes des therapeutischen Klonens, zu erlauben, um die Entwicklung von Behandlungsmethoden für Krankheiten und die Kenntnisse über die Entwicklung von Embryonen voranzutreiben. Ferner soll im Vereinigten Königreich eine Stammzellenbank eingerichtet werden. Andere EU-Mitgliedstaaten haben eine Gesetzgebung, die sich irgendwo zwischen der deutschen und österreichischen Gesetzgebung auf der einen Seite und der britischen Gesetzgebung auf der anderen Seite bewegt. So wurde beispielsweise in den Niederlanden kein formaler gesetzlicher Rahmen zur Embryonen- und Stammzellenforschung geschaffen, wobei jedoch eine 1995 zwischen Politikern und Wissenschaftlern getroffene Vereinbarung eine vorläufige Grundlage für die Akzeptanz sämtlicher Forschungsvorschläge darstellt. Das niederländische Parlament hingegen hat im September 2001 ein neues Gesetz vorgeschlagen, das die Nutzung überschüssiger Embryonen nach der IVF für Forschungszwecke bis zum 14. Tag nach der Befruchtung vorsieht. Die Forschung wäre demzufolge unter der Bedingung zulässig, dass sie zu neuen Kenntnissen führt und auf keinem anderen Wege durchgeführt werden kann.

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