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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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EURAB schlägt Änderung des Bewertungsverfahrens für das RP6 vor

Eine neue Idee, wie Vorschläge für das Sechste Rahmenprogramm bewertet werden sollten, wurde von EURAB, dem unabhängigen europäischen Forschungsbeirat, vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung wurden von EU-Forschungskommissar Philippe Busquin begrüßt. Wäh...

Eine neue Idee, wie Vorschläge für das Sechste Rahmenprogramm bewertet werden sollten, wurde von EURAB, dem unabhängigen europäischen Forschungsbeirat, vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Bewertung wurden von EU-Forschungskommissar Philippe Busquin begrüßt. Während EURAB die Beibehaltung einiger Elemente des vorangegangenen Rahmenprogramms vorschlägt, wie z.B. die Überwachung der spezifischen Programme durch Sachverständigengruppen, die für die Bewertung der Aufrufe zur Interessenbekundung zuständig sind, ruft er auch zu klaren Veränderungen auf. Die Anonymität der Vorschläge sollte aufgegeben werden, da die Unterlagen über die Einreicher ein wichtiges Element der Bewertung sind. Ebenso sollte die Anonymität der Bewerter aufgehoben werden, so dass sie eher zur Rechenschaft gezogen werden können. EURAB schlägt sogar vor, dass die Einreicher die Möglichkeit haben sollten, (unter Angabe von Gründen) einen bestimmten Bewerter für ihre Vorschläge abzulehnen. Die Bewerter sollten sich nicht gezwungen fühlen, sich immer in Brüssel aufzuhalten, sondern sollten einen möglichst großen Teil des Bewertungsverfahrens zu Hause ausführen, so EURAB. Die Ernennung eines Hauptbewerters und die Nutzung der elektronischen Verteilung der Vorschläge sollten dieses Verfahren unterstützen. Die Liste der zur Verfügung stehenden Bewerter sollte auf einer zentralen Datenbank beruhen, in der nationale und europäische Universitäts-, Forschungs- und Wirtschaftsorganisationen gespeichert sind und die Angaben darüber enthält, in welchem Bereich die Bewerter am besten für eine Bewertung geeignet sind. Das Verhältnis zwischen Bewertern aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft, zwischen den Nationalitäten sowie zwischen Männern und Frauen sollte ausgewogen sein. Bezüglich der Bewertungskriterien meint EURAB, dass Forschung mit einem hohen Risiko, die ein großes Potenzial birgt, gefördert werden sollte. Der Forschungsbeirat schlägt auch vor, dass Innovation ein Bewertungskriterium bei Vorschlägen für angewandte Forschung sein sollte. In Übereinstimmung damit betont EURAB, dass dem Einsatz von nichteuropäischen Bewertern bei der Bewertung von Vorschlägen, bei denen es einen Wettbewerb mit Europa gibt, besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Außerdem sollten Vorschläge für angewandte Forschung und für Grundlagenforschung unterschiedlich gewichtet werden. Schließlich gibt EURAB zu bedenken, dass Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung sowohl vor als auch nach dem Bewertungsverfahren notwendig sind. Vorher müssen die Mitgliedstaaten auf die hervorragenden Forschungszentren in den Beitrittsländern hingewiesen werden, damit die Einführung neuer Instrumente nicht zur Reduzierung der Teilnahme dieser Länder am Rahmenprogramm führt. Nach der Bewertung und der Durchführung der Forschung sollten die Ergebnisse und Anwendungen verbreitet werden. Dies sollte klaren Aufschluss über die Anwendungsmöglichkeiten der Forschung geben. EURAB wurde im Juni 2001 gegründet und besteht aus 45 Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft aus ganz Europa.