Wirtschaftliches Umfeld für Unternehmen in sieben Beitrittsländern lässt zu wünschen übrig
Die Bedingungen für innovative Unternehmen in sieben Beitrittsländern lassen laut ersten Erkenntnissen des Zwischenberichts "Innovation policy in seven candidate countries: the challenges", der im Auftrag der GD Unternehmen der Europäischen Kommission durchgeführt wurde, nach wie vor zu wünschen übrig. In dem Bericht werden die Rahmenbindungen für Innovationen, die Maßnahmen zur Innovationsförderung in Unternehmen und die Schnittstellen der Unternehmensinnovationen wie die Zusammenarbeit zwischen großen und kleinen Unternehmen und zwischen Wissenschaft und Industrie in Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, der Slowakei, Rumänien und der Türkei untersucht. Die Verfasser des Berichts kommen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der Untersuchung weniger positiv ausfallen als die einer früheren, für die Europäische Kommission durchgeführten Studie zu Innovationen in den sechs Beitrittsländern Estland, Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechische Republik und Zypern. Die Studie hält fest, dass das rechtliche und administrative Umfeld in den sieben untersuchten Ländern des Berichts ungünstiger als in den vorher untersuchten sechs Ländern ist. Malta steht an erster Stelle, was Maßnahmen zur Reduzierung der Hindernisse für Unternehmen anbelangt. Die anderen Ländern haben laut dem Bericht in diesem Bereich ebenfalls Schritte unternommen, "jedoch kann von einem Klima, das die Unternehmensentwicklung im Allgemeinen und die innovativen Unternehmen im Besonderen günstig beeinflusst, nach wie vor keine Rede sein". Zu starke Reglementierungen stellen laut dem Bericht ein spezifisches Problem für Rumänien, Bulgarien, Litauen und der Türkei dar, während die Unternehmen in allen sieben Ländern durch ein schwaches Finanzsystem behindert werden. Der Bericht empfiehlt, in allen Ländern ein System zur Bewertung von politischen Entscheidungen zugunsten der Wirtschaft einzuführen. Die Mehrheit der sieben Länder (Bulgarien, Lettland, Litauen und Slowakei) besitzt ein eigenes Ministerium für die Innovationspolitik. In dem Bericht wird jedoch hervorgehoben, dass die verantwortlichen Ministerien in Bulgarien und der Slowakei über keine tatsächliche Befugnis für Entscheidungen über die Entwicklung der Innovationspolitik verfügen. Während die Verantwortung für Innovationspolitik in Rumänien, Malta und der Türkei offensichtlich auf Ministerebene angesiedelt ist, verfügt nur die Türkei über länger gewachsene institutionelle Strukturen für die Innovationspolitik. Außerdem gibt es mit Ausnahme der Türkei in keinem der sieben Ländern Behörden, die direkt für die Innovationspolitik zuständig wären. Obwohl die Länder mit dem Aufbau neuer Strukturen zur Innovationsförderung wie Technologieparks (beispielsweise im Baltikum und in der Türkei) und Strukturen zum Technologietransfer (in fünf der sieben Länder existieren Innovationsvermittlungszentren) begonnen haben, kommt der Bericht zu dem Schluss, dass Innovationsförderungsmechanismen in allen Ländern noch "dünn gesät" sind. Risikokapital-Fonds konzentrieren sich weiterhin eher auf Investitionen in größere Projekte oder die Entwicklung als auf die Finanzierung in der Gründungs- oder in der frühen Phase von Unternehmen. Die Erkenntnisse des Zwischenberichts werden vom 6. bis 8. Juni 2002 auf dem Europäischen Wirtschaftsgipfel in Brüssel vorgestellt. Der Bericht ist am Stand von CORDIS (Informationsdienst der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung) erhältlich.