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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Parlament nimmt Richtlinie über Datenschutzregeln an

Nach der Annahme eines Kompromisses bezüglich der Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation durch das Europäische Parlament am 30. Mai dürfen die Mitgliedstaaten nun die Vertraulichkeit für strafrechtliche Ermittlungen oder aus Gründen der...

Nach der Annahme eines Kompromisses bezüglich der Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation durch das Europäische Parlament am 30. Mai dürfen die Mitgliedstaaten nun die Vertraulichkeit für strafrechtliche Ermittlungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit aufheben. Die Richtlinie ist das letzte Element eines neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation, der am 24. April in Kraft trat. In dem Kompromiss heißt es, dass die Mitgliedstaaten den Schutz der Privatsphäre zur Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungen oder zum Schutz der nationalen oder öffentlichen Sicherheit nur dann aufheben dürfen, wenn es sich um eine "notwendige, angemessene und verhältnismäßige Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft" handelt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten rechtliche Maßnahmen zur Speicherung von Daten für einen begrenzten Zeitraum ergreifen können. Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen teilte dem Parlament mit, die Diskussion, um zu einem Kompromiss über die Speicherung von Kommunikationsdaten zu gelangen, sei schwierig gewesen, die Kommission teile jedoch die Bedenken des Parlaments bezüglich des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten. Liikanen erklärte jedoch, die Datenschutz-Richtlinie falle unter die erste Säule (Europäische Gemeinschaft) der EU-Politik und nicht unter die dritte (Justiz und innere Angelegenheiten). Es gebe rechtliche Beschränkungen sowohl was die individuellen Rechte und Freiheiten als auch die nationalen Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit und die Bekämpfung von Kriminalität betreffe. Der Berichterstatter, das italienische MdEP Marco Cappato, lehnte jegliche Verantwortung für die Ergebnisse ab. Er ist der Ansicht, der Kompromiss enthalte massive Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten und stimme nicht mit dem Standpunkt des Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger überein. Bezüglich Spamming (unerwünschter elektronischer Post) nahm das Parlament am gemeinsamen Standpunkt des Rates keine Änderungen vor und stimmte einem Opt-in-System für E-mails, Faxe und automatisierte Anrufsysteme zu. Dies bedeutet, dass die Nutzer ihre Zustimmung geben müssen, bevor sie unerwünschte elektronische Mitteilungen wie E-mails oder Textmitteilungen zu Werbezwecken erhalten. Bezüglich der Aufnahme persönlicher Daten in öffentliche Verzeichnisse akzeptierte das Parlament wiederum den gemeinsamen Standpunkt des Rates, der die vorherige Zustimmung der Nutzer fordert. Das Parlament hat für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, umgekehrte Suchfunktionen zu erlauben. Es wünscht nach drei Jahren der Anwendung der Richtlinie deren erneute Überprüfung.