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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommission nimmt Vorschlag zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors an

Die Europäische Kommission wird wahrscheinlich am 5. Juni den überarbeiteten Entwurf einer Richtlinie über die Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors annehmen. Der Vorschlag sollte ursprünglich auf der Sitzung des Kollegiums der Kommissare am 24. April behandelt we...

Die Europäische Kommission wird wahrscheinlich am 5. Juni den überarbeiteten Entwurf einer Richtlinie über die Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors annehmen. Der Vorschlag sollte ursprünglich auf der Sitzung des Kollegiums der Kommissare am 24. April behandelt werden, wurde dann jedoch zurückgeschickt und von Beamten für einen weiteren Monat überarbeitet. Mit dem überarbeiteten Entwurf der Richtlinie soll die Umwandlung von Informationen des öffentlichen Sektors (beispielsweise rechtliche, wirtschaftliche, geografische und touristische Informationen) in digitale Daten mit einem Mehrwert erleichtert werden, damit sie über das Internet vermarktet werden können. Der Vorschlag beinhaltet einige deutliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 24. April. Es ist nun nicht mehr verpflichtend, dass jedwede zugängliche Information des öffentlichen Sektors automatisch zur Nutzung angeboten wird. In dem neuen Vorschlag wird den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit gelassen, welche Informationen sie dem privaten Sektor zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen möchten. Die Frage, welche Gebühr Organe des öffentlichen Sektors für ihre Informationen erheben können, wurde ebenfalls überdacht. Die USA beispielsweise, so der Entwurf des Vorschlags, gehen davon aus, dass der wirtschaftliche Nutzen umso höher ist, je niedriger der Preis für die Weiterverwendung der Informationen des öffentlichen Sektors ist. Es wird jedoch auch eingeräumt, dass einige öffentliche Stellen auf Einkommen aus dem Verkauf von Informationen angewiesen sind. Diesen Stellen wird nun eine angemessene Verdienstspanne zuerkannt, eine Abweichung vom ursprünglichen Vorschlag, laut dem Tarife ausschließlich auf Kostenbasis kalkuliert werden sollten. In dem Dokument wird festgelegt, dass die geistigen Eigentumsrechte der Organe des öffentlichen Sektors von diesem Vorschlag nicht beeinträchtigt werden. Die Möglichkeit der Weiterverwendung auf der Basis von Lizenzen wird gestattet. Der Entwurf der Richtlinie ist an nationale, regionale und lokale Behörden und öffentliche Verbände, jedoch nicht an Unternehmen im Besitz des Staates gerichtet. Obwohl dies nicht die Hauptzielsetzung dieser Regelungen ist, werden die EU-Institutionen ebenfalls die vorgeschlagenen Regeln einhalten.

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