Parlamentspapier vergleicht RP5 und RP6
Das Europäische Parlament hat ein von der Stiftung der Universität Oviedo (Spanien) verfasstes Arbeitspapier veröffentlicht, in dem das Fünfte und Sechste Rahmenprogramm verglichen und Bereiche für künftige Diskussionen aufgeworfen werden. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die rechtlichen, technischen und konzeptionellen Aspekte des neuen Rahmenprogramms. In dem Papier wird betont, dass sich die meisten Änderungen der Struktur des Rahmenprogramms auf die Förderung der Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR) beziehen, der "innerhalb von gut einem Jahr [...] zum Ausgangspunkt sämtlicher forschungspolitischer Überlegungen in Europa geworden ist". Was die Struktur betrifft, so ist das RP6 nicht wie das RP5 in direkte und indirekte thematische und horizontale Maßnahmen unterteilt, sondern besteht aus drei voneinander abhängigen Zielen, mit denen die Grundpfeiler eines Europäischen Forschungsraums integriert, strukturiert und gestärkt werden sollen. Dem Arbeitspapier zufolge unterscheidet sich die Rechtsgrundlage des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) nicht wesentlich von der des Fünften Rahmenprogramms (RP5). "Es wird jedoch deutlich, dass bestimmte Artikel in dem neuen Programm einen größeren Geltungsbereich und größere Bedeutung besitzen als zuvor", so die Autoren, die als Beispiel dafür den Artikel 169 (der eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU bietet) nennen. Artikel 169 "füllt eine Lücke in den vorhergehenden Rahmenprogrammen", heißt es in dem Papier. Die Struktur der Europäischen Forschung hat sich von vertikal und horizontal im RP5 zu kreisförmig im RP6 geändert, "wobei alle Akteure, Themen und Aktivitäten eine gemeinsame Gruppe bilden", heißt es in dem Papier. Ein Grund hierfür seien die verschiedenen Kriterien zur Definition der Rahmenprogramme. Während das RP5 auf Kriterien wie dem europäischen Mehrwert und dem Subsidiaritätsprinzip der Gemeinschaft, sozialen Zielen, der wirtschaftlichen Entwicklung sowie wissenschaftlichen und technologischen Aussichten basierte, wird das RP6 durch eine Reihe anderer Grundsätze definiert. Das RP6 konzentriert sich auf Forschung mit einem stärker strukturierenden Effekt auf die Forschungsaktivitäten in Europa und einer stärkeren Koordinierung der Initiativen auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene, die Vereinfachung und Rationalisierung der Umsetzungsmaßnahmen, dezentralisierte Verfahren und die Ausrichtung auf eine bestimmte Anzahl von vorrangigen Forschungsbereichen, für die Maßnahmen auf EU-Ebene den größtmöglichen Mehrwert erbringen können. Auch die vorrangigen Forschungsbereiche werden sich im nächsten Rahmenprogramm ändern. Eine Reihe von Bereichen, die im RP5 noch Leitaktionen waren, werden im RP6 zu vorrangigen thematischen Bereichen. Beispiele hierfür sind "Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit", "Nanotechnologie, intelligente Werkstoffe und neue Produktionsverfahren", "Luft- und Raumfahrt" sowie "Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken". Außerdem wird das RP6 auf der Grundlage einer Reihe neuer Instrumente operieren. Die Kommission wird Spitzenforschungsnetze, integrierte Projekte, gemeinsam durchgeführte nationale Programme und die Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der EU, einschließlich spezifischer Forschungsaktivitäten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und spezifischer internationaler Kooperationsaktivitäten, finanziell unterstützen. Für das zweite spezifische Programm, "Ausgestaltung des EFR", wird die Kommission außerdem Maßnahmen zur Förderung der Interaktion zwischen Forschung und Innovation, für die Entwicklung des Humankapitals und eine erhöhte Mobilität, zur Förderung der Forschungsinfrastruktur sowie zur Förderung harmonischer Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft finanziell unterstützen. Aus dem Arbeitspapier ergeben sich eine Reihe von Diskussionsthemen. So beanstanden die Autoren etwa die Zusammenfassung der sieben vorrangigen Forschungsbereiche in einem einzigen Programm sowie die Einstellung bestimmter Forschungsbereiche wie beispielsweise Ozeanografie, Biomedizin, nachhaltige Landwirtschaft und die Erhaltung des europäischen Kulturerbes. In dem Papier heißt es außerdem: "Durch den ständigen Wechsel der Prioritäten wird eine Konsolidierung der Forschungsgruppen, die jeweils zum Abschluss des vorangegangenen Rahmenprogramms bestanden, verhindert." Ferner fragt das Arbeitspapier, ob der EFR ein Mittel zur Erreichung des Ziels oder aber das Ziel selbst ist, wie die Mitgliedstaaten in dieses Vorhaben eingebunden werden können und was die nächste Stufe in der Entwicklung des EFR sein wird, wobei vorausgesetzt wird, dass der EFR in mehreren Stufen geschaffen wird. Die Autoren stellen zudem die Frage, welche Netze und Mechanismen eine optimale und effiziente Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren des EFR ermöglichen würden. Schließlich fragt das Papier, wie gewährleistet werden kann, dass alle EU-Mitgliedstaaten und die begünstigten Staaten gleichermaßen von den im RP6 vorgesehenen Maßnahmen profitieren.