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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Entwicklungsländer sollen von der Nutzung ihrer Ressourcen für Biotechnologieerfindungen profitieren

Die EU hat der Welthandelsorganisation (WTO) einen Plan vorgelegt, mit dem Entwicklungsländern mit reichhaltigen biologischen Ressourcen geholfen werden soll, von Biotechnologieerfindungen zu profitieren, die deren Bio-Ressourcen nutzen. Der Vorschlag untersucht die Beziehung...

Die EU hat der Welthandelsorganisation (WTO) einen Plan vorgelegt, mit dem Entwicklungsländern mit reichhaltigen biologischen Ressourcen geholfen werden soll, von Biotechnologieerfindungen zu profitieren, die deren Bio-Ressourcen nutzen. Der Vorschlag untersucht die Beziehungen zwischen dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), das die Patentierung von Biotechnologieerfindungen ermöglicht, und dem Übereinkommen über biologische Vielfalt, bei dem es um die Erhaltung der biologischen Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung geht. "Viele komplexe Ökosysteme können 'grüne Goldminen' sein und Arzneimittel, neue Sorten von Anbaufrüchten und andere Vorteile für die ganze Welt hervorbringen", sagte EU-Handelskommissar Pascal Lamy, der die Initiative begrüßte. "Es ist das gute Recht der Länder, die über solche Ressourcen verfügen, aus deren Ausbeutung Nutzen zu ziehen. Mit dem heutigen Schritt bestätigt die EU, dass sie sich verpflichtet, Entwicklungspolitik ins Zentrum der laufenden WTO-Verhandlungen zu rücken", sagte er. Die Entwicklungsländer sind besorgt, dass das TRIPS-Abkommen potenzielle Anmelder von Patenten auf Biotechnologieerfindungen nicht zur Achtung der Grundprinzipien des Übereinkommens über biologische Vielfalt anhält - Forscher sollten eine Genehmigung seitens der Länder einholen, aus denen das im Rahmen der Erfindungen genutzte Biomaterial stammt, und die Gewinne mit dem Ursprungsland teilen. Sie weisen darauf hin, dass es durch die fehlenden Informationen über den geografischen Ursprung von im Rahmen von Erfindungen genutztem Biomaterial schwierig sei, den gewerblichen Nutzen dieser Ressourcen nachzuverfolgen oder zu prüfen, ob das Übereinkommen über biologische Vielfalt eingehalten wird. Dem EU-Vorschlag zufolge sind das Übereinkommen und das TRIPS-Abkommen miteinander vereinbar und können sich gegenseitig verstärken. Der zentrale Vorschlag des Papiers ist es, die Nutzer von Biomaterialien, die Patente für ihr neues Produkt anmelden, zu verpflichten, den geografischen Ursprung des verwendeten Materials offen zu legen.