Grünes Licht für Sechstes Rahmenprogramm
Die spezifischen Programme des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) wurden am 30. September während einer Sitzung des Rats "Wettbewerbsfähigkeit" in Brüssel angenommen. Dieser Schritt wird sicherstellen, dass wichtige Forschungsinitiativen eingeleitet werden, bevor das Fünfte Rahmenprogramm (1998 bis 2002) ausläuft. Die Entscheidung des Rates wurde positiv und mit Erleichterung aufgenommen. Die Vereinbarung wurde ermöglicht, nachdem ein Kompromiss zu der potenziellen Streitfrage der Stammzellenforschung gefunden wurde. In einer Erklärung sollen Bereiche genannt worden sein, die keine EU-Fördermittel erhalten werden, bis eine weitere Diskussion stattgefunden hat. Als Forschungskommissar Philippe Busquin die Neuigkeiten hörte, betonte er die positiven Auswirkungen, die die Entscheidung auf die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) haben wird. Er beschrieb dies als einen bedeutenden Schritt hin zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums. "Ich begrüße diese wichtige Abstimmung. Es ist jetzt alles bereit für einen schnellen Start der Forschungsprogramme [...]. Der schnelle Abschluss des Entscheidungsprozesses zu ehrgeizigen EU-Forschungsprogrammen liefert eine zusätzliche solide Grundlage für die Schaffung eines echten Europäischen Forschungsraums", so Busquin. Der dänische Minister für Wissenschaft, Technologie und Innovation Helge Sander nahm die Nachricht ebenfalls positiv auf. "Ich bin sehr erleichtert und glücklich darüber, dass wir jetzt endlich eine Vereinbarung über die fünf spezifischen Programme erzielt haben. Dies bedeutet, dass die Forschungsaktivitäten sehr bald beginnen können." Ein derartiges Ergebnis schien zeitweise unwahrscheinlich zu sein. Die Möglichkeit der Finanzierung embryonaler Stammzellenforschung durch das RP6 stand im Widerspruch zu der nationalen Gesetzgebung in einigen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Italien und Irland. Einige Mitgliedstaaten erwogen, die Annahme des RP6 aufgrund dieser Streitfrage abzulehnen. Das Europäische Parlament äußerte sich ebenfalls besorgt darüber, dass das gewählte EU-Gremium nicht ausgiebig zu der Frage der Bioethik konsultiert worden war. Der Kompromiss verhängt jedoch ein Verbot für die EU-Finanzierung der menschlichen Stammzellenforschung, des Klonens und genetischer Veränderungen bis Dezember 2003. In dieser Zeit wird die Kommission in Absprache mit dem Parlament einen Vorschlag zu Umsetzungsverfahren und -vorschriften zur Finanzierung der Forschung in diesen Bereichen ausarbeiten. Die fünf spezifischen Programme des RP6 sind: - Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums - Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums - Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle (EK) - Kernenergie - Gemeinsame Forschungsaktivitäten (Euratom). Das Gesamtbudget für Aktivitäten unter dem RP6 beläuft sich auf 17,5 Milliarden Euro.
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Dänemark