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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommissionsberichte: Weitere Anstrengungen der Beitrittsländer im Bereich Forschung erforderlich

Berichte über die Fortschritte der Beitrittsländer auf dem Weg zur Aufnahme in die EU zeigen, dass sie für die gleichberechtigte Teilnahme mit den Mitgliedstaaten am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) bereit sind, aber dass in einer Reihe von Bereichen weitere Anstrengungen erforde...

Berichte über die Fortschritte der Beitrittsländer auf dem Weg zur Aufnahme in die EU zeigen, dass sie für die gleichberechtigte Teilnahme mit den Mitgliedstaaten am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) bereit sind, aber dass in einer Reihe von Bereichen weitere Anstrengungen erforderlich sind. Die Europäische Kommission verfasst seit 1998 jeden Herbst Jahresberichte über die Fortschritte der Beitrittsländer im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft. Diese Berichte liefern die Grundlage für von den Mitgliedstaaten zu treffende Entscheidungen im Rahmen des Erweiterungsprozesses. Die diesjährigen Berichte waren von besonderer Bedeutung, da die Schlussfolgerungen der Kommission ermöglichten, schließlich den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit einer Reihe von Beitrittsländern bis Ende dieses Jahres zu empfehlen. In dem Bericht über Slowenien wiederholte die Kommission ihre Stellungnahme von 1997, dass der Beitritt beiden Seiten zum Nutzen gereichen werde. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt und es "erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist", stellt die Kommission fest. In dem Bericht wird empfohlen, dass Slowenien nun vor allem Forschungsarbeiten fördern muss, die den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die notwendigen Technologien liefern, und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und Privatsektor stärken muss, insbesondere durch den Transfer von wissenschaftlichem Know-how. Dem Bericht zufolge sind auch in Estland solide Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie gegeben. Die Kommission empfiehlt jedoch, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und die Forschungsinfrastrukturen auszubauen. Der Bericht über Malta begrüßt die Einleitung einer neuen Initiative, in deren Rahmen Prioritäten gesetzt und die Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik aktualisiert werden sollen. Jedoch ist für "die weitere Entwicklung des Sektors, seine wirksame Einbindung in den Europäischen Forschungsraum und die Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere eine weitere Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erforderlich", so der Bericht. "Polen hat weitere Fortschritte bei seiner Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten zu ihrer Umsetzung erzielt", heißt es in dem Bericht über Polen. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, sollte das Land "nun die Verbindungen zwischen Forschungseinrichtungen und Industrie/KMU stärken [und gleichzeitig] eine solide finanzielle Grundlage schaffen, sodass die Voraussetzungen für Innovation gegeben sind", so der Bericht. Auch in Bulgarien sind weitere Anstrengungen erforderlich. Das Land hat ein nationales Rahmenprogramm zur Förderung von Wissenschaft und Forschung eingeführt und sein Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen geändert, damit Hochschulen und Forschungseinrichtungen nun gegenüber privaten Unternehmen gleichberechtigt sind. Die Kommission ist jedoch besorgt darüber, dass "es keinen effektiven politischen Entscheidungsträger für diesen Sektor gibt", was bedeutet, dass "eine Gesamtstrategie für wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung fehlt". Dem Kommissionsbericht zufolge müssen außerdem die Forschungsausgaben erhöht und die Politiken zur vorrangigen Behandlung von Forschung umgesetzt werden. Inzwischen hat der Europäische Rat am 26. Oktober beschlossen, dass die Beitrittsländer ab dem Tag ihres Beitritts zur EU am Forschungsfonds für Kohle und Stahl beteiligt sein werden. Der Forschungsfonds wurde im Anschluss an den Ablauf des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Juli 2002 eingerichtet. Die Beiträge der neuen Mitgliedstaaten zu dem Fonds erfolgen in vier Raten ab 2006 (2006: 15 Prozent, 2007: 20 Prozent, 2008: 30 Prozent, 2009: 35 Prozent).

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