Kommission: Auditing-Verfahren werden im RP6 verbessert
"Die Kommission überwacht und verbessert ständig die Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme", so ein Sprecher der Kommission gegenüber CORDIS-Nachrichten als Reaktion auf einen Bericht des Rechnungshofs der EU, in dem es heißt, Fehler bei der Prüfung von Forschungsprojekten führten zu überhöhten Zahlungen der Kommission an Projektteilnehmer. Der Rechnungshof prüfte 19 Aufträge über indirekte Maßnahmen mit auf Kostennachweisen basierenden Zahlungen, die 2001 gewährt wurden. Im Bericht heißt es, dass "bei allen 19 geprüften Verträgen die Kosten vom Begünstigten entweder zu hoch angegeben wurden, oder aber der Begünstigte die geltend gemachten Kosten nicht nachweisen konnte". Die Kommission betont jedoch, dass keine Betrugsfälle aufgedeckt wurden, und erklärt die Fehler mit den "unterschiedlichen Praktiken der beteiligten Organisationen in ganz Europa [...] die zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen können". Das Verfahren sei im Sechsten Rahmenprogramm (RP6) vereinfacht worden. Außerdem seien geeignetere rechtliche Bedingungen eingeführt worden, so der Kommissionssprecher. Daneben betont die Kommission, dass manche Fehler zwar unentdeckt blieben, aber viele gefunden und berichtigt würden. "Außerdem hat die Kommission ihr eigenes Auditingsystem deutlich ausgebaut, und unter dem RP6 müssen alle Kostennachweise [...] von Prüfnachweisen begleitet werden", so der Sprecher. Hauptgrund für zu hoch angegebene Kosten seien fehlende Arbeitszeitnachweise, die jedoch vertraglich vorgesehen seien. In diesem Fall erinnere die Kommission die Empfänger an ihre Pflichten und ziehe nicht in Frage kommende Beträge ab. Was die Frage der verspäteten Zahlungen durch die Kommission anbelangt, auf die Projektteilnehmer hingewiesen haben, bemerkt die Kommission, sie habe Initiativen eingerichtet, um Zahlungen innerhalb von 60 Tagen auszuführen. Diese Frist soll im RP6 auf 45 Tage sinken.