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Kommission führt Qualitätskriterien für Websites zum Gesundheitswesen auf

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie ihre Qualitätskriterien für Websites vorstellt, die den Bürgern gesundheitsrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Die Mitteilung folgt auf eine Entscheidung des Europäischen Rats, eine derartige...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie ihre Qualitätskriterien für Websites vorstellt, die den Bürgern gesundheitsrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Die Mitteilung folgt auf eine Entscheidung des Europäischen Rats, eine derartige Initiative im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2002 zu unterstützen, sowie auf eine umfangreiche Beratung mit Regierungen, Wirtschaft, internationalen Organisationen und Vertretern von Medizin- und Patientenverbänden. Websites zum Gesundheitswesen gehören zu den meist frequentierten Sites im Internet. Erkki Liikanen, Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, wird folgendermaßen zitiert: "Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass diese Websites und die von ihnen angebotenen Dienste hohen Qualitätsanforderungen genügen. Ich bin davon überzeugt, dass die von uns empfohlenen Standards sowohl von der Branche als auch den Internetnutzern in Europa begrüßt und angenommen werden." Die Mitteilung enthält sechs Hauptkriterien: - Transparenz und Ehrlichkeit - was die klare Mitteilung des Namens und der Adresse der Sitemanager, den Zweck der Site, ihre Zielgruppe und die Transparenz aller Finanzierungsquellen einschließt; - Urheberschaft - einschließlich einer klaren Angabe der Quellen der Informationen, Datum der Veröffentlichung sowie Name und Referenzen der Informationsanbieter; - Geheimhaltung und Datenschutz - Websites sollten ein Verfahren zum Datenschutz bei der Verarbeitung persönlicher Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen der EU haben; - Aktualisierung von Informationen - deutliches und regelmäßiges Aktualisieren der Site und ihrer Inhalte, wobei die Einzelheiten der Aktualisierungen auf der entsprechenden Seite klar veröffentlicht werden müssen; - Verantwortlichkeit - umfasst ein klar definiertes redaktionelles Verfahren, eine Methode für Kunden-Feedback und entsprechende Verantwortlichkeit wie z.B. Nennung eines Qualitätssicherungsbeauftragten; - Zugreifbarkeit - Beachtung der Richtlinien zur Zugreifbarkeit sowie allgemein zum Suchen, Durchsuchen, Lesen und Verwenden. Dem Dokument zufolge können diese Kriterien als Grundlage für die Entwicklung von Benutzeranleitungen, freiwilligen Verhaltenskodizes, Qualitätssiegeln oder Zulassungssystemen auf europäischer, nationaler oder organisatorischer Ebene dienen. Die Kriterien sollten zusätzlich zum geltenden Gemeinschaftsrecht bezüglich Verbraucherschutz, Werbung, Datenschutz und medizinischen Produkten angewandt werden. Die Kommission beantwortete Forderungen nach der Schaffung eines EU-Qualitätssiegels für gesundheitsbezogene Websites mit der Aussage, dass solche Initiativen nicht zum Aufgabenbereich des Aktionsplans eEurope 2002 gehörten, jedoch Eingang in künftige europäische Programme finden könnten.

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