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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission billigt Empfehlung für neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation

Im Bestreben, die unterschiedlichen nationalen Konzepte zu harmonisieren, verabschiedete die Europäische Kommission am 11. Februar eine endgültige Empfehlung für einen neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Der neue Rechtsrahmen beschreibt die ...

Im Bestreben, die unterschiedlichen nationalen Konzepte zu harmonisieren, verabschiedete die Europäische Kommission am 11. Februar eine endgültige Empfehlung für einen neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Der neue Rechtsrahmen beschreibt die Regeln, an die Netzbetreiber und Diensteanbieter sich im Umgang mit anderen Betreibern, Providern und den Kunden halten müssen. Für die Umsetzung des Rechtsrahmens, der im Juli 2003 in Kraft treten soll, werden die nationalen Regulierungsbehörden zuständig sein. "Wir möchten dem Markt heute unseren Wunsch signalisieren, [...] dass der Prozess der Reduzierung der Verordnungen eingeleitet wird und dass Investitionen in Netze und Technologien in einer Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit gefördert und gesichert werden", sagte Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied. Er fügte hinzu, der Rechtsrahmen sei ein "neuartiger Ansatz in der Regulierung der elektronischen Kommunikation", denn man müsse sich "von der alten Denkweise, wonach für jedes Netz eigene Regeln gelten, lösen". In der neuen Empfehlung werden 18 Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation genannt, für die Regulierungsmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind. Gleichzeitig dient die Empfehlung der Aufhebung nicht mehr benötigter Vorschriften und Auflagen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen die in der Empfehlung aufgeführten Märkte als Ausgangspunkt für ihre eigene Marktanalyse benutzen. In der Empfehlung heißt es jedoch gleichzeitig, dass nationale Regulierungsbehörden zuerst die Einwilligung der Kommission einholen müssen, bevor sie auf Märkten intervenieren, die nicht auf der Liste erscheinen. Liikanen zufolge wird ein solches Regulierungskonzept gewährleisten, dass sich die "Regeln im Einklang mit der Technik und den Märkten verändern, sodass überflüssige Regeln wegfallen". Liikanen unterstrich insbesondere die Vorteile des neuen Rechtsrahmens für die Schaffung von vorhersehbaren und sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen. "Neue Marktteilnehmer, die ihre Geschäftspläne erst aufstellen, müssen davon ausgehen können, dass sich die Spielregeln nicht über Nacht ändern: sie brauchen eine langfristige Rechtssicherheit", sagte er. "Die Regulierungsbehörden besitzen darüber hinaus die Flexibilität, auf die besondere Situation eines bestimmten Landes einzugehen, und können, die Einwilligung der Kommission vorausgesetzt, die im Voraus festgelegten Märkte anpassen oder ändern", so Liikanen weiter. Wie das Kommissionsmitglied außerdem betonte, ist Innovation oft ein Nebenprodukt eines wettbewerbsorientierten Marktes. Die Streichung von Regeln, wo dies möglich ist, würde "den normalen Kräften des Marktes erlauben, sich frei zu entwickeln", und Unternehmen Anreize bieten, in neue Infrastrukturen zu investieren. "Firmen, die mit neuen Investitionen Risiken eingehen, haben auch ein Anrecht darauf, an diesen Investitionen zu verdienen", erklärte Liikanen. Am selben Tag eröffnete Liikanen im Europäischen Parlament ein Seminar über den potenziellen Nutzen des digitalen Fernsehens für Gesellschaft und Wirtschaft in Europa. Unter den zahlreichen, von der Kommission eingesetzten Instrumenten stellte Liikanen die umfangreichen Vorteile des neuen Rechtsrahmens für die Förderung der Entwicklung digitaler Fernsehsender heraus. Liikanen ging erneut auf die Maßnahmen ein, die Kommission und Parlament unternommen haben, um zu einem Standard beim digitalen Fernsehen in Europa zu gelangen, darunter die Einführung von Artikel 18 der Rahmenrichtlinie, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ab Juli 2004 offene Plattformen und die Interoperabilität zu beachten, und die Vorlage eines Konsultationspapiers über die Interoperabilität des interaktiven Fernsehens Ende 2003. Abschließend forderte das Kommissionsmitglied die Wirtschaft auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um dazu beizutragen, Plattform-Standards zu erarbeiten und die Interoperabilität des digitalen Fernsehens zu gewährleisten. "Die erfolgreiche Einführung des interaktiven Fernsehens könnte, indem sie Dienste der Informationsgesellschaft auf den Fernsehbildschirm bringt, zur Verwirklichung eines wichtigen politischen Ziels beitragen."