RP6-Forscher wirken an Überprüfung des EU-Vertragsrechts mit
Die Europäische Kommission bietet unter dem Sechsten Rahmenprogramm Fördermittel für Studien zur Ausarbeitung eines "gemeinsamen Referenzrahmens" für das EU-Vertragsrecht an, das allen im europäischen Binnenmarkt getätigten Geschäften zugrunde liegt. Die Forschungsmaßnahmen sollen zu der von der Kommission vorgeschlagenen Schaffung eines kohärenteren EU-Vertragsrechts beitragen, das zur Förderung grenzüberschreitender Einkäufe und zum Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen beiträgt. Angesichts der Unstimmigkeiten im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten sollen die Studien die Ausarbeitung gemeinsamer Regelungen und Begriffsbestimmungen für das Vertragsrecht betreffen. Daraus könnten beispielsweise gemeinsame Definitionen für Konzepte und Begriffe wie "Vertrag" oder "Schaden" und Bestimmungen für den Fall der Nichterfüllung eines Vertrags entstehen. Unterschiede in diesen Bereichen behindern nach Ansicht der Kommission grenzüberschreitende Transaktionen. So könne es Firmen, die Waren in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, passieren, dass ihre Zahlungsgarantie nichts mehr wert ist, sobald die Ware ins Ausland gebracht wird. Obwohl der Begriff "Vertrag" in zahlreichen EU-Richtlinien vorkommt, ist auf EU-Ebene zurzeit nicht definiert, bei welcher Art von Vereinbarung von einem rechtsgültigen Vertrag auszugehen ist. Laut Erkki Liikanen, dem für Unternehmen zuständigen Kommissionsmitglied, besteht das Ziel der Vorschläge darin, auf einen Abbau der Bürokratie und "die Senkung der Kosten hinzuarbeiten, die den KMU [kleinen und mittleren Unternehmen] infolge der unterschiedlichen Rechtsvorschriften entstehen, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind oder tätig werden wollen". Neben der Einleitung von Studien über das Vertragsrecht prüft die Kommission, ob die Schaffung eines optionellen Vertragsrechts auf europäischer Ebene machbar ist. Dieses Vertragsrecht würde dann neben den Vertragsrechten der Mitgliedstaaten existieren, sie jedoch nicht ersetzen. Die im Plan der Kommission vorgesehenen Studien über das EU-Vertragsrecht sind Gegenstand einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vom 17. Dezember 2002 unter dem vorrangigen Themenbereich "Bürger und modernes Regieren in einer wissensbasierten Gesellschaft" des Sechsten Rahmenprogramms. Die Kommission verlangt darin Forschungsmaßnahmen, die als gemeinsamer Referenzrahmen dienen können, wenn der Bestand der EU-Rechtsvorschriften geprüft und neue Vorschriften vorgeschlagen werden. Außerdem sollen die Studien die Grundlage für weitere Vorschläge für ein mögliches neues gemeinschaftliches Instrument im Bereich des Vertragsrechts bilden. Die Forscher sollen ferner die Meinungen von Unternehmens- und Verbraucherverbänden und anderer Beteiligter einholen, damit ihre Arbeit den praktischen Erfordernissen aller Beteiligten gerecht wird. Die Maßnahmen werden über die Instrumente "integrierte Projekte" und "Exzellenznetze" des Sechsten Rahmenprogramms finanziert.