Europäischer Arbeitgeberverband von Einigung über Gemeinschaftspatent wenig begeistert
Die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas UNICE hat verschiedene Aspekte der Einigung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" über das Gemeinschaftspatent in Frage gestellt. In einer Stellungnahme erklärte der Verband am 7. März, der Rat hätte bei der Aufstellung der Rahmenbedingungen für das Patent, auf das sich alle Mitgliedstaaten geeinigt haben, die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft aus den Augen verloren. Nach Angaben der UNICE ist die Vereinbarung zwar ein wichtiger politischer Schritt, doch durch politische Kompromisse sei diese Einigung "nicht mehr das Instrument, das die Wirtschaft heutzutage braucht, wenn sie mit ihren wichtigsten Handelspartnern konkurrieren will. Daher wird sie in dieser Hinsicht den Bedürfnissen ihres Zielpublikums nicht mehr voll gerecht". Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf den drei Bestandteilen des Kompromisses, die aus Sicht der UNICE den Interessen der europäischen Wirtschaft zuwiderlaufen: dem Rechtssystem für das Patent, dem Übersetzungsbedarf und dem Verhältnis zwischen den nationalen Patentämtern und dem Europäischen Patentamt (EPA). Was das Rechtssystem anbelangt, begrüßt die UNICE die Einrichtung eines einzigen Gemeinschaftspatentgerichts, da dies eine konsistente Rechtsprechung gewährleiste. Die vorgeschlagene Übergangsfrist von sieben Jahren, während der die Rechtsprechung von den Patentgerichten der Einzelstaaten übernommen werden soll, trifft hingegen auf weniger Begeisterung. Die UNICE bezeichnet dies als "schlecht für die Rechtssicherheit" und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Position zu überdenken. Die vom Rat "Wettbewerbsfähigkeit" erzielte Einigung über die Sprache der Patentschriften sieht vor, dass Patentanmeldungen zwar in einer der drei Amtssprachen des EPA eingereicht werden können, erfolgreiche Anmeldungen aber auf Kosten des Antragstellers in allen Amtssprachen der Gemeinschaft eingereicht werden müssen. Aus Sicht der UNICE zieht dies überhöhte und überflüssige Kosten nach sich, was kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler und Forschungszentren am schmerzlichsten verspüren würden. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den nationalen Patentämtern und dem EPA begrüßt es die UNICE, dass nur das EPA für die Prüfung der Anmeldungen und die Erteilung von Gemeinschaftspatenten zuständig sein soll, äußert aber "ernste Bedenken", dass die nationalen Patentämter im Namen des EPA zu Nachforschungen herangezogen werden könnten. Diese Entscheidung, so die UNICE, "werde die Qualität des Gemeinschaftspatentsystems beeinträchtigen". Die UNICE fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Aspekte im Vorfeld der Verabschiedung der Gemeinschaftspatentverordnung zu berücksichtigen. Die Gespräche über ein Gemeinschaftspatent laufen seit 1975, doch Meinungsunterschiede zu Fragen wie die zulässigen Sprachen von Patentunterlagen und die zukünftige Rolle der nationalen Patenteinrichtungen haben gemeinsame Positionen, die alle Mitgliedstaaten akzeptieren würden, bislang verzögert.