Kommission schlägt Verordnung zugunsten von F&E-Beihilfen für KMU vor
Die Europäische Kommission hat neue Verordnungen vorgeschlagen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) zu gewähren, ohne zuvor die Genehmigung der Kommission einzuholen. Dies ist das erste Mal, dass die Kommission eine Gruppenfreistellung für staatliche Beihilfen für F&E-Aktivitäten in Erwägung zieht. Dieser Schritt folgt als Reaktion auf das Ziel von Lissabon, bis 2010 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Forschungskommissar Philippe Busquin bemerkte in Bezug auf die vorgeschlagene Verordnung, dass die Durchführung von Forschungsvorhaben in Europa aufgrund des Papierkriegs und mangelnder Unterstützung und Koordination manchmal wie die Anstrengung, einen Berg zu erklimmen, sei. "Die vorgeschlagene Entbindung von der Anmeldungspflicht für F&E-Beihilfen für KMU wird unnötige administrative Hindernisse abschaffen und der Nutzung der Forschungsmittel durch Unternehmen Auftrieb verleihen." "Um zur wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft weltweit zu werden, müssen wir diese Stolpersteine aus dem Weg räumen. [.] Das Ziel von drei Prozent kann nur erreicht werden, wenn es uns gelingt, forschungsfördernde Bedingungen in Europa zu schaffen. Staatliche Beihilfen spielen dabei eine wichtige Rolle [.]. Dies ist ein Schritt vorwärts, um das Ziel von Lissabon zu erreichen", fuhr er fort. Laut den Bedingungen der Verordnung wird es Mitgliedstaaten erlaubt sein, bis zu 100 Prozent der Ausgaben für Grundlagenforschung oder marktorientierte Forschung, 60 Prozent der Ausgaben für Industrieforschung und 35 Prozent der Forschung, die sich auf die Phase vor der Markteinführung konzentriert, zu finanzieren. Bei Forschungsvorhaben, die in keine der genannten Kategorien passen, werden gemäß der neuen Verordnung die Projekte von Fall zu Fall geprüft. Andere Bereiche, die für eine Freistellung in Frage kommen, sind technische Machbarkeitsstudien, Patentkosten und Hilfsprogramme. Um einen umfassenden Ansatz hinsichtlich der Bestimmungen der Verordnung zu garantieren, wird die Kommission eine Konsultation mit den Mitgliedstaaten einleiten.