Kommission fordert Stärkung der wissenschaftlichen Basis für Pharmaindustrie in der EU
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Stärkung der wissenschaftlichen Basis in der EU gefordert wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen pharmazeutischen Industrie zu stärken. Basierend auf einem Bericht der hochrangigen G10-Arbeitsgruppe "Innovation und Bereitstellung von Arzneimitteln" geht die Mitteilung eine Reihe von Schwächen in der europäischen Pharmaindustrie an. Im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) werde die Fähigkeit Europas, mit den USA zu konkurrieren, durch die Zersplitterung der europäischen Forschungssysteme gemindert, heißt es in der Mitteilung. Um dem Abhilfe zu schaffen, wird in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, insbesondere die Schaffung virtueller Gesundheitsinstitute. Mit der Schaffung dieser Institute solle die Gesundheits- und Biotechnologieforschung in Europa angeregt und organisiert werden, indem Forscher mit gemeinsamen Forschungsschwerpunkten und -zielen aus Universitäten, Kliniken und Forschungszentren aus ganz Europa zusammengebracht werden. Der Mitteilung zufolge könnten diese Institute mit anderen Forschungsinitiativen unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) verbunden sein. Die Mitteilung bezieht sich außerdem auf die Möglichkeit der Einrichtung eines europäischen Zentrums für die Prävention und die Bekämpfung von Krankheiten, das darauf abzielt, in Zusammenarbeit mit nationalen Zentren für öffentliche Gesundheit in den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Basis der öffentlichen Gesundheit in Europa zu stärken. So könnte das Zentrum die klinische Forschung in Europa unterstützen und fördern, indem es den Überblick über die Krankheitssituation in der Union konsolidiert. Ein weiterer Schwerpunktbereich ist die Schaffung von Anreizen für F&E-Aktivitäten mit Priorität auf häufig in Entwicklungsländern vorkommenden übertragbaren Krankheiten. In der Mitteilung wird die weitere Überprüfung von Anreizen wie Risikokapital, zinsgünstige Darlehen, Steuergutschriften, Absatzgarantien und Erweiterung des Patentschutzes/Alleinvertriebsrechts zur Förderung von Investitionen in vernachlässigte Krankheiten vorgeschlagen. Neben diesen Anreizen wird in der Mitteilung auch die Anpassung des vorhandenen rechtlichen Rahmens für klinische Prüfungen gefordert, sodass Prüfungen für Arzneimittel für seltene Leiden und für Arzneimittel für pädiatrische Anwendungen erleichtert werden.