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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission setzt sich für EU-finanzierte Forschung an embryonalen Stammzellen ein

Die Kommission hat Einzelheiten ihres Vorschlags zur Zulassung EU-finanzierter Forschung an embryonalen Stammzellen bekannt gegeben. Ihren Plänen zufolge müssen die in EU-Forschungsprojekten eingesetzten Stammzellen von überschüssigen Embryonen stammen, die zum Zweck der In-Vi...

Die Kommission hat Einzelheiten ihres Vorschlags zur Zulassung EU-finanzierter Forschung an embryonalen Stammzellen bekannt gegeben. Ihren Plänen zufolge müssen die in EU-Forschungsprojekten eingesetzten Stammzellen von überschüssigen Embryonen stammen, die zum Zweck der In-Vitro-Befruchtung (IVF) erzeugt und vor der Verabschiedung des Sechsten Rahmenprogramms eingefroren wurden. Die EU wird keine derartigen Forschungstätigkeiten in Mitgliedstaaten finanzieren, wo dies verboten ist. Das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied Philippe Busquin stellte die wichtigsten Punkte des Vorschlags auf einer Pressekonferenz am 9.Juli in Brüssel vor. Er räumte ein, dass das Thema umstritten sei und es immer noch zahlreiche offene Fragen gebe. Er vertrat jedoch die Ansicht, dass das Potenzial zur Heilung von Krankheiten wie Alzheimer und der Grundsatz der Freiheit der Forschung mehr Gewicht als solche Bedenken hätten. "Die Entscheidung, Forschung an humanen embryonalen Stammzellen aus dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) zu finanzieren, wurde bereits im vergangenen Jahr vom Rat und vom Parlament getroffen. Durch die Finanzierung dieser Forschungstätigkeiten und die Aufstellung diesbezüglicher strikter ethischer Regeln trägt die EU in verantwortungsvoller Weise zum Fortschritt dieser Wissenschaft zum Wohle der Patienten in aller Welt bei und gewährleistet, dass sie innerhalb eines klaren ethischen Rahmens stattfindet", so Busquin. Das Kommissionsmitglied betonte, dass man mit diesem Vorschlag den Mitgliedstaaten keine Leitlinien für ihre Politik bezüglich der Forschung an embryonalen Stammzellen vorschreiben noch allgemeine ethische Grundsätze aufstellen wolle. Das Rahmenprogramm werde weiterhin die nationalen Regelungen berücksichtigen, und man werde in Ländern, wo dies verboten ist, keine Mittel für derartige Forschungstätigkeiten bereitstellen. Das deutsche MdEP Peter Liese, ein ausgesprochener Gegner der Forschung an embryonalen Stammzellen, wies dieses Argument jedoch zurück. Er erklärte gegenüber CORDIS-Nachrichten: "Wenn die Kommission sagt, sie werde keine solchen Forschungsarbeiten in Ländern fördern, wo dies verboten ist, hilft das gar nichts. Das wäre ohnehin illegal. Diese Erklärung besagt überhaupt nichts." Liese sähe es lieber, wenn "die begrenzten Ressourcen, die unter dem RP6 zur Verfügung stehen, für Forschungsbereiche ausgegeben würden, wo die ethischen Standpunkte der Mitgliedstaaten nicht so stark auseinander klaffen". Er führte weiter aus, dass den europäischen Forschern bereits genügend Stammzelllinien frei zur Verfügung stünden und die Erzeugung neuer Linien somit nicht notwendig sei. Die Kommission widerspricht solchen Behauptungen und vertritt die Ansicht, dass durch die Forschung auf EU-Ebene und die Erstellung eines europäischen Stammzellenverzeichnisses unnötige doppelte Forschungsarbeit vermieden und damit die Zahl der Embryonen, die für die Gewinnung von Stammzellen verwendet werden, langfristig gesenkt wird. Weitere von der Kommission vorgeschlagene ethische Richtlinien umfassen unter anderem eine Initiative zur Entkräftung des Arguments, durch die Finanzierung solcher Forschungsarbeiten durch die EU würde ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen, mehr Embryonen zu erzeugen, als für die IVF-Behandlung benötigt werden. Die Kommission schlägt vor, dass nur überzählige, vor dem 27.Juni2002 dem Tag der Verabschiedung des RP6, erzeugte Embryonen verwendet werden dürfen. Außerdem verwies Busquin darauf, dass sich die Kommission an die Empfehlungen der Europäischen Gruppe für Ethik halte, denen zufolge die vorherige Zustimmung der Embryonenspender nach Inkenntissetzung einzuholen ist, die Spender keinen finanziellen Gewinn davon haben dürfen, und diejenigen, die eine Genehmigung für die Forschung an embryonalen Stammzellen beantragen, eine ethische Beratung und Genehmigung für ihre Projekte einholen müssen. Nach der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts der Vorschläge wird sich die Kommission nach Rücksprache mit dem Europäischen Parlament um deren Genehmigung durch eine Entscheidung der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit bemühen. Die Antwort der deutschen Regierung auf diese Ankündigung ist ein Hinweis auf den Umfang dieser Aufgabe. Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, sagte: "Wir hoffen, unsere Partner in der EU von unserem Standpunkt überzeugen zu können und eine Lösung zu finden, die den ethischen Überzeugungen aller Mitgliedstaaten entspricht." "Wir werden Verhandlungen auf der Grundlage der deutschen Rechtslage führen", so Catenhusen abschließend. Die Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen ist in Deutschland verboten.

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