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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission ergreift rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten wegen GVO-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat gegen elf Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben, weil sie den EU-Rechtakt über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Regie...

Die Europäische Kommission hat gegen elf Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben, weil sie den EU-Rechtakt über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Regierungen Frankreichs, Luxemburgs, Belgiens, der Niederlande, Deutschlands, Italiens, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Österreichs und Finnlands erhielten zwei schriftliche Warnungen, nachdem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 17. Oktober 2002 verstrichen war. Am 15. Juli bemerkte Umweltkommissarin Margot Wallström hierzu: "Mit der neuen GVO-Rahmenrichtlinie, die im Oktober letzten Jahres in Kraft trat, verfügt die Europäische Union über einen der fortschrittlichsten und umfassendsten Rechtsakte auf diesem Gebiet weltweit. [.] Daher ist es höchste Zeit, dass alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften dem EU-Recht anpassen." Die Richtlinie wurde mit dem Ziel eingeführt, die Vorschriften für die Freisetzung von GVO in die Umwelt zu verschärfen und das Genehmigungsverfahren effektiver und effizienter zu gestalten. Spezifische Maßnahmen umfassen die zwingend vorgeschriebene Überwachung nach dem Inverkehrbringen, einschließlich der Überwachung etwaiger langfristiger Auswirkungen auf die Umwelt, die Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, die zwingend vorgeschriebene Anhörung des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses sowie die Erfordernis, dass die ursprüngliche Genehmigung eines GVO auf höchstens zehn Jahre befristet ist.

Länder

Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande

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