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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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EWS entwirft Lehrplan für Ausbildung im Bereich klinische Prüfungen

In Vorbereitung auf die Umsetzungsphase der EG-Richtlinie für klinische Prüfungen hat die Europäische Wissenschaftsstiftung (EWS) einen Ausbildungslehrplan entwickelt, der auf die Harmonisierung wissenschaftlicher Kenntnisse im Bereich klinische Prüfungen abzielt. Die im Mai ...

In Vorbereitung auf die Umsetzungsphase der EG-Richtlinie für klinische Prüfungen hat die Europäische Wissenschaftsstiftung (EWS) einen Ausbildungslehrplan entwickelt, der auf die Harmonisierung wissenschaftlicher Kenntnisse im Bereich klinische Prüfungen abzielt. Die im Mai 2001 angenommene EG-Richtlinie für klinische Prüfungen legt Vorschriften betreffend die Durchführung von klinischen Prüfungen fest und liefert einen Rahmen für die Harmonisierung des Verfahrens. Sie führt außerdem die Grundsätze der Guten Klinischen Praxis (Good Clinical Practice - GCP) auf und macht derartige Vorschriften rechtsverbindlich. Der neue Lehrplan ist speziell auf potenzielle Leiter von klinischen Versuchen ausgerichtet sowie darauf, diese bei der kritischen Bewertung von Studienvorschlägen, der Durchführung von Studien gemäß der Guten Klinischen Praxis und der Schlussfolgerung und schnellstmöglichen Bekanntgabe bestätigter Daten zu unterstützen. "Dieser Lehrplan führt zu einem besseren Verständnis dessen, was die EG-Richtlinie künftig von [dem Forscher] und schließlich von allen Arten von Interventionsstudien verlangen wird", so die EWS. Mit dem Programm sollen außerdem Sponsoren klinischer Prüfungen, Regulatoren und Mitglieder von Ethikausschüssen sowie Mitglieder von Wissenschafts- und Hochschulräten besser über die verschiedenen involvierten Verfahren informiert werden. Die EWS ist der Meinung, dass der Lehrplan - durch das Erreichen aller an dem Verfahren beteiligten Gruppen - sein Ziel erreichen wird, eine gemeinsame Grundlage für ethische Werte sowie Wissenschafts- und Qualitätssicherungsgrundsätze, die sämtliche Arten von klinischen Versuchen abdecken, festzulegen, auf denen Länder und Hochschulen einzelne Kurse aufbauen können.