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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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EU erlässt Verbot für Verabreichung wachstumsfördernder Hormone

Nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. Oktober eine Richtlinie verabschiedet, die die Verabreichung wachstumsfördernder Hormone verbietet. Die neue Richtlinie kommt einer Entscheidung des Berufungsgremiums ...

Nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. Oktober eine Richtlinie verabschiedet, die die Verabreichung wachstumsfördernder Hormone verbietet. Die neue Richtlinie kommt einer Entscheidung des Berufungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) nach, das eine vorherige EU-Richtlinie zum Verbot der Verabreichung bestimmter Wachstumshormone beanstandet hatte. Die WTO behauptete, dass das wissenschaftliche Material, das von der EU zur Rechtfertigung der Umsetzung des Verbots verwendet wurde, die Risiken im Zusammenhang mit dem Fleischverzehr nicht ausreichend untersuchte, und hat eine eingehendere Risikobewertung empfohlen. Da das Verbot sich gleichermaßen auf den Import hormonbehandelten Fleischs aus Drittstaaten und aus EU-Mitgliedstaaten bezog, kam es zu einem Konflikt zwischen den Welthandelsmächten, was die USA und Kanadas veranlasste, Sanktionen gegen europäische Produkte zu erlassen. Als Reaktion auf die Entscheidung der WTO umfasst die neue Gesetzgebung nun eine überarbeitete Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen sowie neue Beweise hinsichtlich der Risiken von Hormonrückständen in Fleischprodukten für die menschliche Gesundheit. David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte zur neuen Richtlinie: "Die EU hat eine umfassende Risikobewertung vorgenommen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, und hat damit ihre internationalen Verpflichtungen erfüllt. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher steht im Mittelpunkt unseres Ansatzes im Bereich der Lebensmittelsicherheit, bei dem wir uns auf unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse stützen." Gestützt auf die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVPH) heißt es in der Richtlinie, dass eines der sechs Hormone endgültig verboten und die anderen fünf Hormone zur Wachstumsförderung vorläufig verboten werden sollten. Sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wird die Kommission diese in ihrer Bewertung berücksichtigen. In der Zwischenzeit wird die Kommission die USA und Kanada auffordern, ihre Handelssanktionen aufzuheben.