Skip to main content
European Commission logo
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS
CORDIS Web 30th anniversary CORDIS Web 30th anniversary

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-13

Article available in the following languages:

Oberösterreich wird gegen Ablehnung des GVO-Verbots durch die Kommission Rechtsmittel einlegen

Wie die Regierung des Landes Oberösterreich am 4. November mitgeteilt hat, wird sie gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, der Region nicht zu erlauben, sich als gentechnikfreie Region zu erklären, Rechtsmittel einlegen. Bereits am 2. September hatte die Kommissi...

Wie die Regierung des Landes Oberösterreich am 4. November mitgeteilt hat, wird sie gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, der Region nicht zu erlauben, sich als gentechnikfreie Region zu erklären, Rechtsmittel einlegen. Bereits am 2. September hatte die Kommission in Absprache mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit den Antrag Oberösterreichs abgelehnt. Zur Begründung ihres Beschlusses hatte sie angeführt, dass keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen, die ein Verbot rechtfertigen würden. Außerdem habe Oberösterreich nicht nachweisen können, dass ein spezifisches Problem für die Region vorliegt, das eine solche Vorgehensweise begründen würde. Der Landtag lehnte jedoch beide Schlussfolgerungen ab. In seiner Begründung vor dem Gericht erster Instanz verweist er auf die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse von Feldversuchen im VK, aus denen hervorgeht, dass bestimmte genveränderte Sorten die natürliche Artenvielfalt bedrohen könnten. Darüber hinaus führt der Landtag an, dass die für Oberösterreich typischen landwirtschaftlichen Kleinbetriebe sowie der ungewöhnlich hohe Anteil von Ökobetrieben ein spezifisches Problem des Landes darstellten. Neben den Rechtsstreitigkeiten gibt es noch einen anderen Grund, warum Oberösterreich bereit ist, seinen Streit mit der Kommission fortzusetzen, erläuterte Agrarlandesrat Josef Stockinger: "Die Klage ähnelt dem Kampf von David gegen Goliath und soll auch dazu dienen, diese Diskussion mehr in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken." Die Aufmerksamkeit, die diesem Thema gewidmet wird, stieg noch, als sich zehn europäische Regionen ebenfalls am 4. November zum "Netz der gentechnikfreien Regionen" zusammenschlossen. Unter der Federführung Oberösterreichs und der Toskana unterzeichneten die Landwirtschaftsminister acht weiterer Regionen - Aquitanien, Baskenland, Limousin, Marken, Salzburg, Schleswig-Holstein, Thrakien-Rodopi und Wales - ein Dokument, in dem das Recht der Regionen, GVO auf ihrem Gebiet zu verbieten, bekräftigt wird. Tito Barbini, der Landwirtschaftsassessor der italienischen Region Toskana, erklärte, warum ein Netz der Regionen notwendig ist: "Um unsere Position in dieser Debatte zu stärken, ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam mit den Graswurzelbewegungen zusammenarbeiten. Wir hoffen auf Beiträge anderer Regionen und wollen erreichen, dass sich weitere Regionen [dem Netz] anschließen." Außerdem bemängelte Barbini, dass die Politik nicht hinreichend auf das Thema "GVO-freie Regionen" in Europa eingegangen ist: "Wir verlangen, dass dieses Thema auf höchster politischer Ebene und nicht nur in 'Verwaltungsausschüssen' geprüft wird." Die Kommission schließt jedoch regionale GVO-Verbote vollständig aus. Wie ein Sprecher des zuständigen Kommissionsmitglieds für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei Franz Fischler erläuterte, würde ein generelles Verbot, solange keine Beweise vorliegen, wonach alle GVO schädlich für Mensch und Umwelt sind, gegen eines der Kernprinzipien der Europäischen Union verstoßen. "Die EU muss gewährleisten, dass die Landwirte sich frei entscheiden können. Wenn alle Landwirte in einer Region beschließen, dass sie auf GVO verzichten wollen, wäre das kein Problem, aber wir dürfen niemandem verbieten, GVO anzubauen, wenn diese als völlig sicher angesehen werden", so der Sprecher. "In diesem Fall dürfen wir dem Populismus nicht nachgeben. Es gibt angemessenere Maßnahmen, um die Interessen der ökologischen Landwirtschaft zu schützen, z.B. Pufferzonen oder etwa begrenzte Verbote bestimmter GVO-Typen." Ein Sprecher des für Forschung zuständigen EU-Kommissars Philippe Busquin fügte hinzu: "Wir müssen uns davor hüten, die biotechnologische Forschung in Europa abzuwürgen. GVO an sich sind nichts Schlechtes: Aus wissenschaftlicher Sicht beinhalten sie kein Risiko für die menschliche Gesundheit, und wir haben weitere Untersuchungen eingeleitet, um ihre Auswirkung auf die biologische Vielfalt zu prüfen."