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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Sachverständige legen vorläufige Schlussfolgerungen zum Thema "Europäischer Forschungsrat" vor

Die Expertengruppe zum Europäischen Forschungsrat (European Research Council Expert Group, ERCEG), die unter der dänischen Präsidentschaft eingerichtet wurde, um die Gründung einer neuen europäischen Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung zu prüfen, hat eine vorläuf...

Die Expertengruppe zum Europäischen Forschungsrat (European Research Council Expert Group, ERCEG), die unter der dänischen Präsidentschaft eingerichtet wurde, um die Gründung einer neuen europäischen Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung zu prüfen, hat eine vorläufige positive Beurteilung abgegeben. Wie ERCEG-Vizepräsident Mogens Flensted-Jensen auf einer Konferenz über Forschungsinfrastrukturen am 21. November in Triest (Italien) mitteilte, empfiehlt die Expertengruppe der Europäischen Union, einen europäischen Fonds für die Grundlagenforschung einzurichten, der von einem Europäischen Forschungsrat geleitet und verwaltet wird. Der von der Expertengruppe vorgesehene Fonds für die Grundlagenforschung soll aus einer besonderen Haushaltslinie des EU-Rahmenprogramms stammen, die vom Europäischen Parlament zu billigen sein wird. Die Einrichtung dieses Fonds sollte jedoch nicht "zu Lasten der bestehenden, reibungslos funktionierenden europäischen [Forschungs- und Entwicklungs-] Tätigkeiten gehen". Was die genaue Höhe der finanziellen Unterstützung angeht, geht die Gruppe davon aus, dass ein Europäischer Forschungsrat angesichts Fördermitteln von insgesamt rund 40 Milliarden Euro pro Jahr für die Grundlagenforschung an Hochschulen und in nationalen Forschungseinrichtungen über mindestens fünf Prozent dieses Betrags, d.h. rund zwei Milliarden Euro, verfügen müsste, um wirksame Arbeit leisten zu können. Der Europäische Forschungsrat hätte die Aufgabe, Projekte entsprechend ihrer wissenschaftlichen Leistung und im Anschluss an einen offenen Wettbewerb zu finanzieren. Was die Finanzierung anbelangt, sollte das Gremium "der EU und der europäischen Gesellschaft insgesamt politisch rechenschaftspflichtig" sein, aber als wissenschaftlich autonome Einrichtung unter der Führung der europäischen Forschergemeinde funktionieren. Darüber hinaus sollte der Europäische Forschungsrat die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsräten der Einzelstaaten fördern sowie zur Weiterbildung und Mobilität der Forscher beitragen und den Zugang zu wichtigen europäischen Infrastrukturen gewährleisten, heißt es im Bericht. Nach dem von der Expertengruppe ausgearbeiteten Zeitplan sollte 2004 eine politische Zusage in dieser Frage erfolgen, sodass der Europäische Forschungsrat im Jahr 2007, wenn das Siebte Rahmenprogramm anläuft, seine Arbeit aufnehmen könnte. Die Zwischenergebnisse der Arbeit der Gruppe werden in weiten Kreisen verteilt, wobei die Reaktionen in den Schlussbericht einfließen sollen, der den europäischen Forschungsministern im Dezember vorgelegt wird.

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