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Kommission schlägt Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts vor

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge zur Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts vorgelegt. Der erste Vorschlag sieht die formale Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für bestimmte Streitfälle über europäische Patente vor, insbesondere für Verlet...

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge zur Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts vorgelegt. Der erste Vorschlag sieht die formale Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für bestimmte Streitfälle über europäische Patente vor, insbesondere für Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen, während im Rahmen des zweiten Vorschlags die Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts angestrebt wird. Das Gericht würde sich aus sieben vom Ministerrat ernannten Richtern zusammensetzen, die die Gerichtsbarkeit des EuGH in dessen Namen ausüben würden. "Um die Vorteile des Gemeinschaftspatents voll ausschöpfen zu können, brauchen wir ein einziges Europäisches Patentgericht, das unter der endgültigen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs steht, um Streitfälle mit EU-weiter Wirkung regeln zu können", erklärte EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein. Er fügte hinzu, dass er davon ausgehe, dass der Rat die Vorschläge schnell annehmen werde, da bereits im vergangenen Jahr eine grundsätzliche Einigung zu diesem Thema erzielt worden sei. Er betonte jedoch, dass ein entsprechender Konsens nur dann Sinn mache, wenn die Verordnung über das Gemeinschaftspatent endgültig verabschiedet werde. Anderenfalls wäre die Entscheidung "so nützlich wie ein Paar Ski in der Wüste", gab Bolkestein zu bedenken. Er forderte den Rat auf, schnell zu handeln: "Die europäischen Unternehmen warten schon viel zu lange auf den Zugang zu einem paneuropäischen Patentschutz zu einem angemessenen Preis mit minimalen bürokratischen Hürden und maximaler Rechtssicherheit." In der aktuellen Praxis werden Streitfälle zu nationalen Patenten oder vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten europäischen Patenten, die einzelne Mitgliedstaaten betreffen, vor den Gerichten in den betreffenden Mitgliedstaaten verhandelt. Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen können aus diesem Grund Verfahren an diversen Gerichten in verschiedenen Ländern nach sich ziehen, was zeitraubend und kostspielig ist. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Gerichte in den einzelnen Mitgliedstaaten das Patentrecht verschieden auslegen und zu nicht übereinstimmenden Urteilen kommen. Die Rechtfertigung für die Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts liegt darin, derartigen Unstimmigkeiten mit der Einführung europaweit einheitlicher Verfahrensregeln ein Ende zu setzen und das Verfahren insgesamt kostengünstiger zu gestalten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch wenn der Rat für Wettbewerbsfähigkeit auf seiner Sitzung im November 2003 einer Einigung über die Schaffung eines Gemeinschaftspatents sehr nahe kam, konnte kein Konsens über die Frist für die Hinterlegung der Übersetzungen von Patentansprüchen erzielt werden. Die irische Präsidentschaft möchte die Angelegenheit nun zum Abschluss bringen und wird den Vorschlag dem Rat so bald als möglich zur Beschlussfassung vorlegen.

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