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Kommission gibt grünes Licht für GV-Pflanzen

Die Europäische Kommission hat den Import und die Vermarktung einer gentechnisch veränderten (GV) Süßmaissorte, bekannt als BT11, für den menschlichen Verzehr genehmigt und beendet damit ein sechs Jahre währendes De-facto-Moratorium auf GV-Produkte. "GV-Süßmais wurde einer we...

Die Europäische Kommission hat den Import und die Vermarktung einer gentechnisch veränderten (GV) Süßmaissorte, bekannt als BT11, für den menschlichen Verzehr genehmigt und beendet damit ein sechs Jahre währendes De-facto-Moratorium auf GV-Produkte. "GV-Süßmais wurde einer weltweit beispiellos strengen Bewertung vor dem Inverkehrbringen unterzogen. Die wissenschaftliche Bewertung hat ergeben, dass er genau so sicher ist wie konventionelle Maissorten. Die Lebensmittelsicherheit steht also außer Frage, hier geht es um die Wahlfreiheit des Verbrauchers", sagte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. "Die neuen EU-Regeln für GVO schreiben eine deutliche Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit vor. Die Kennzeichnung gibt dem Verbraucher die Informationen, die ihm eine eigene Einschätzung erlauben. Er kann also frei entscheiden, was er kaufen möchte. Die Kommission handelt gemäß ihrer Verantwortung, auf der Grundlage strenger und klarer Vorschriften", fügte er hinzu. "Diese Entscheidung gilt für 10Jahre und ist an das Unternehmen Syngenta gerichtet. Bei allen Einfuhren dieses Dosengemüses ist in der Kennzeichnung deutlich anzugeben, dass der Mais von einer genetisch veränderten Pflanze geerntet wurde", heißt es in einer Erklärung der Kommission. Der gentechnisch veränderte Mais darf in Europa lediglich eingeführt, nicht aber angebaut werden. Ein Antrag auf Anbau der Pflanze wurde jedoch gestellt. Im Januar genehmigte die Kommission den BT11-Mais, und die Mitgliedstaaten konnten bis Ende April Einwände dagegen erheben. Da keine nationale Regierung sich der Genehmigung widersetzte, erhielt die Pflanze automatisch die Genehmigung der Kommission. Es handelt sich um das erste GV-Lebensmittel, das seit April 1998 zugelassen wird. Die EU war von den Vereinigten Staaten und anderen großen Exporteuren landwirtschaftlicher Produkte unter Druck gesetzt worden, die argumentierten, dass das De-facto-Verbot unwissenschaftlich sei und daher die internationalen Handelsvorschriften verletze. Beamte der US-Regierung erklärten, dass sie ihre Beschwerde trotz der Entscheidung der EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) fortsetzen werden. Parallel dazu hat die Biotechnologie-Industrie damit begonnen, die Investitionen insbesondere in Europa zu reduzieren, wo die Mehrzahl der Verbraucher keine gentechnisch veränderten Lebensmittel zu sich nehmen will. Am 10. Mai hat der US-amerikanische Monsanto-Konzern seine Pläne zum Start des ersten GVO-Weizens aufgrund der mangelnden Marktnachfrage verschoben. Einen Monat zuvor gab die Cropscience-Sparte des deutschen Unternehmens Bayer den Versuch auf, GV-Mais kommerziell im Vereinigten Königreich anzubauen. Die Europäischen Grünen warnten Kommissionspräsident Romano Prodi am 18. Mai davor, dass die Aufhebung des Moratoriums trotz des Widerstands von mehreren Ländern "als Machtmissbrauch angesehen werden könnte." Was nun abzuwarten bleibt, ist, ob die EU auch dem Anbau von GV-Kulturpflanzen grünes Licht gibt.

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