Neue Vorschriften für Gremium zur wissenschaftlich-technischen Folgenabschätzung des Europäischen Parlaments
Das Gremium zur wissenschaftlich-technischen Folgenabschätzung (STOA - Scientific and Technological Options Assessment) des Europäischen Parlaments arbeitet von nun an nach neuen Vorschriften, die im Juli eingeführt wurden. Das STOA führt unabhängige wissenschaftliche oder technische Bewertungen politischer Optionen auf Antrag der parlamentarischen Ausschüsse durch. Es handelt sich um ein offizielles Organ des Europäischen Parlaments, das seine Arbeit jedoch in Kooperation mit externen Fachleuten durchführt. Die neuen, im April verabschiedeten Vorschriften geben dem STOA ein eindeutigeres Mandat. Sie legen dar, wie das STOA zu politisch relevanten Debatten und legislativen Erwägungen beitragen kann. Das STOA soll laut den neuen Vorschriften "den parlamentarischen Ausschüssen sowie anderen betroffenen parlamentarischen Einheiten unabhängige, qualitativ hochwertige und wissenschaftlich unvoreingenommene Studien und Informationen in Bezug auf die Auswirkungen einer möglichen Einführung oder Förderung neuer Technologien liefern sowie aus einem technischen Blickwinkel die Optionen für die besten zu verfolgenden Handlungsweisen identifizieren". Das Gremium wird außerdem Foren organisieren, in denen wissenschaftliche und technische Entwicklungen, die für die Zivilgesellschaft relevant sind, diskutiert werden können. Die Zusammensetzung des STOA-Gremiums wurde ebenfalls geändert, um seine Größe zu verringern. Das Gremium umfasst nun 15 stimmberechtigte Mitglieder - den für das STOA-Gremium zuständigen Vizepräsidenten des Parlaments, vier vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ernannte MdEPs und zwei MdEPs aus fünf anderen Ausschüssen. Die Studien werden von einem externen Auftragnehmer durchgeführt, der über eine öffentliche Ausschreibung ausgewählt wird. Dieses Verfahren unterscheidet sich vom bisherigen System, bei dem das Parlament alle drei Jahre einen Aufruf zur Interessenbekundung herausgab und dann eine Liste dieser an der Angebotsabgabe für Projektverträge interessierten Unternehmen und Einzelpersonen behielt. Nach den neuen Vorschriften muss der Auftragnehmer außerdem ein Team bilden, an dem verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen aus mehreren Mitgliedstaaten mitwirken. Vor der Veröffentlichung einer Ausschreibung kann das STOA-Gremium externe Wissenschaftler beauftragen, einen Antrag auf technische Bewertung zu beurteilen. Wissenschaftler können zudem damit beauftragt werden, die Qualität einer Studie nach deren Abschluss zu bewerten.