UN-Resolution zu humanem Klonen mangelt es nach Ansicht ihrer Gegner an politischem Gewicht
Ein Ausschuss der Vereinten Nationen hat in einer "Split-Vote"-Abstimmung eine internationale Erklärung verabschiedet, in der die Länder aufgerufen werden, alle Formen des menschlichen Klonens (auch zu Reproduktions- und therapeutischen Zwecken) zu verbieten. Der Rechtsausschuss der UNO verabschiedete die Resolution mit 71 gegen 35 Stimmen, 43 Länder, darunter alle islamischen Nationen, enthielten sich der Stimme. Der vorgeschlagene Vertrag wird nun der UN-Generalversammlung zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Während die Resolution im Prinzip alle Regierungen auffordert, selbst die Klontechniken zu verbieten, die allein Forschungszwecken dienen, meinen die Gegner, die Tatsache, dass sich so viele Länder gegen die Erklärung ausgesprochen oder sich der Stimme enthalten hätten, bedeute, dass es einer endgültigen Resolution an politischem Gewicht fehle. Der verabschiedete Text fordert sinngemäß das Ergreifen aller Maßnahmen, die für den Schutz menschlichen Lebens bei der Anwendung der Lebenswissenschaften erforderlich sind, und das Verbot der Anwendung von Techniken des Gen-Engineerings, die die Menschenwürde verletzen können. Ein Sprecher der Regierung von Singapur, die gegen die Erklärung stimmte, beklagte, dass "der Text nicht die Vielfalt der Ansichten wiedergibt, die zu diesem wichtigen Thema geäußert wurden". In der Zwischenzeit hat Belgien, das sich in früheren UNO-Debatten vehement gegen ein Verbot des sog. therapeutischen Klonens wehrte, erklärt, es würde sich nicht an einen Text gebunden fühlen, der nur so knapp angenommen wurde. Andere Länder jedoch wie Costa Rica begrüßten die Abstimmung als einen positiven ethischen Schritt nach vorne. Ein Sprecher der US-Delegation bei der UNO argumentierte, dass die Erklärung "ganz klar festlegt, dass die Mitgliedsstaaten eine Gesetzgebung verabschieden sollten, die jegliches Klonen verbietet".