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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Kommission klärt ethischen Rahmen für Forschung

Als die Kommission am 6. April ihre Vorschläge für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) veröffentlichte, waren viele Beobachter sehr daran interessiert zu erfahren, wie sie mit ethischen Fragen wie beispielsweise, ob die embryonale Stammzellenforschung finanziert werden sollte oder...

Als die Kommission am 6. April ihre Vorschläge für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) veröffentlichte, waren viele Beobachter sehr daran interessiert zu erfahren, wie sie mit ethischen Fragen wie beispielsweise, ob die embryonale Stammzellenforschung finanziert werden sollte oder nicht, umgehen würde. Als Reaktion hat die Kommission ein Memo veröffentlicht, in dem sie ihren vorgeschlagenen Ansatz zu ethischen Fragen unter dem RP7 erläutert und die Situation in Bezug auf die embryonale Stammzellenforschung unter dem derzeitigen Programm klärt. Der Kommission zufolge fassen zwei spezifische Passagen in den Vorschlägen für das RP7 ihren Ansatz zu ethischen Fragen zusammen. Erstens: "Die durch dieses Rahmenprogramm unterstützten Forschungsmaßnahmen sollten grundlegende ethische Prinzipien beachten, einschließlich der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Prinzipien. Die Stellungnahmen der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien werden derzeit und künftig berücksichtigt." Zweitens heißt es in den Vorschlägen: "Alle unter dem Siebten Rahmenprogramm durchgeführten Forschungsmaßnahmen müssen in Übereinstimmung mit grundlegenden ethischen Prinzipien ausgeführt werden." Als Beispiel dafür, wie ein derartiger Ansatz in der Praxis angewandt werden könnte, stellte die Kommission ihre Behandlung der embryonalen Stammzellenforschung unter dem derzeitigen Rahmenprogramm vor. In allen Fällen verbietet die EU strikt die Finanzierung von Forschungsmaßnahmen, die das reproduktive Klonen von Menschen umfassen, die Herstellung von Embryos zu Forschungszwecken (oder therapeutisches Klonen) sowie Forschung, die das menschliche Erbmaterial verändern würde. Darüber hinaus wird die EU kein Projekt in einem bestimmten Mitgliedstaat finanzieren, das Forschungspraktiken umfasst, die in diesem Land verboten sind. Außerdem lehnt die Kommission die Finanzierung von Projekten ab, die die direkte Ableitung von Stammzellen von Embryos umfassen, was die Zerstörung eines überzähligen Embryos für die Zwecke der EU-Forschung implizieren würde. Es gibt kein Element des RP6, das direkt Projekte fordert, die irgendeine Art von Stammzellenforschung umfassen, stellt die Kommission heraus. Wenn sie Vorschläge von Forschern erhalte, die Stammzellen verwenden möchten, würden immer diejenigen bevorzugt, die adulte Stammzellen umfassen, die der Kommission zufolge keine ethischen Probleme bereiten. Das bisherige Ergebnis unter dem RP6 ist, dass von den 25 Stammzellenforschung umfassenden Projekten, die für eine EU-Finanzierung auszuwählen sind, nur zwei eine Komponente zu embryonalen Stammzellen enthalten, die sich zusammen auf 0,002 Prozent des Gesamthaushalts des RP6 belaufen.