Eucomed veröffentlicht zehn Empfehlungen zum RP7
Im Zuge der Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission zum Siebten Rahmenprogramm (RP7) am 6. April hat der Europäische Industrieverband für Medizintechnologie Eucomed zehn wesentliche Empfehlungen "zur Förderung der Innovation im Bereich Medizintechnologie in der Europäischen Union" veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen die Kommission dabei unterstützen, ihr Ziel der Gesundheitsverbesserung der europäischen Bürger zu erreichen. Nach Aussage von Eucomed ist die Gesundheitsbetreuung in einem alternden Europa heute eine große gesellschaftliche Herausforderung. Daher muss die EU - will sie die Bedürfnisse ihrer Patienten befriedigen - innovativ sein und die verfügbaren Ressourcen effizienter nutzen. Durch wirksamere Behandlungsmethoden verkürzt sich die Zeit der Krankenhausaufenthalte, die Heilungschancen der Patienten verbessern sich und die Patienten können wieder schneller in den Arbeitsalltag der Gesellschaft integriert werden. "Innovation ist für die Gesundheit der Menschen, die Wirtschaft, die Beschäftigung und letztlich für den Wohlstand der Gesellschaft unabdingbar. Dennoch sind die USA und Japan der Europäischen Union hinsichtlich der Investitionstätigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung in der Medizintechnologie und hinsichtlich des Zugangs der Patienten zu neuen Behandlungsmethoden und -technologien nach wie vor um Einiges voraus", erläutert Maurice Wagner, Generaldirektor von Eucomed. In den Empfehlungen, die nach Ansicht von Eucomed in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind, wird unter anderem der Aufbau eines autonomen Netzes von "Zentren für Innovation in der Medizintechnologie" in den Mitgliedstaaten gefordert, das zentral koordiniert wird. Durch diese Zentren sollen Innovationskapazitäten besser verbreitet und die netzartige Zusammenarbeit zwischen der europäischen Medizintechnologiebranche, Forschungseinrichtungen, Universitäten und anderen europäischen Schlüsselakteuren gefördert werden. Ziel dieser Zentren soll es sein, neue Medizintechnologien so schnell wie möglich für die Patienten bereit zu stellen. Die zweite Empfehlung betrifft die Ausarbeitung innovations- (und patienten-)freundlicher Vorschriften. "Angesichts der raschen Fortschritte der Innovation in der Medizin und eines zunehmenden Konvergenztrends bei Technologien wie moderne Werkstoffkunde, Zell- und Gewebebiologie, Informationstechnologie und Nanotechnologie verweist Eucomed ausdrücklich darauf, künftige Richtlinien/Verordnungen zur Innovation und zur Förderung einer Vielzahl technischer Lösungen unbedingt so flexibel wie möglich und gleichzeitig streng genug zu formulieren, um die Sicherheit der Patienten und die Leistungsfähigkeit der Produkte der Medizintechnologie zu gewährleisten", erklärt der Verband. Aufgrund der Tatsache, dass die Methoden zur Technologiebewertung im Gesundheitswesen (Healthcare Technology Assessment; HTA) derzeit weder einheitlich sind noch neue Technologie angemessen widerspiegeln, fordert die dritte Empfehlung kohärente und ausgereifte Methoden zur HTA. Das ist von besonderer Bedeutung, da die HTA in den einzelnen Mitgliedstaaten in ihrer Art und Anwendung deutlich voneinander abweichen. Viertens muss Europa für ausgezeichnete Forscher und Innovatoren attraktiver werden. In der fünften Empfehlung wird eine europäische Regierungsführung gefordert, die die spezifischen Anforderungen der Medizintechnologie berücksichtigt. Dazu gehören: das Erfordernis, europäischen Patienten Zugang zu neuen Medizintechnologien und zu einer besseren Lebensqualität zu gewähren; die Notwendigkeit, die häufig unterbewerteten oder vernachlässigten Vorteile der Innovation in der Medizin beispielsweise bei der früheren Krankheitserkennung, für bessere Behandlungsmethoden und Heilungschancen sowie eine effizientere Gesundheitsversorgung, kürzere Krankenhausaufenthalte, schnellere Genesung und Wiedereingliederung des Patienten in den Alltag zu berücksichtigen; die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen Risiken, Vorteilen und Kosten; die soziale Verantwortung der EU für das Wohlergehen der Patienten sowie das Erfordernis, den medizinischen Konsequenzen der demografischen Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Die sechste Empfehlung gilt der Strukturierung von EU-Rahmenprogrammen zur besseren Unterstützung von KMU. Auf KMU entfällt ein Großteil der Innovationstätigkeit in der Medizintechnologie, und sie entwickeln einige der viel versprechendsten neuen Behandlungsmethoden. Jedoch verfügen sie nicht unbedingt über die Mittel und die Erfahrung, um an FuE-Programmen der EU teilzunehmen. Daher empfiehlt Eucomed, die Verwaltung von und den Zugang zu FuE-Programmen der EU im RP7 deutlich zu vereinfachen. Darüber hinaus "hebt Eucomed hervor, wie wenig Vorrang der Innovation in der Medizin im Vergleich zu anderen Themen wie beispielsweise der Landwirtschaft in den Strukturfonds eingeräumt wird, und schlägt vor, angesichts der weit reichenden demografischen Auswirkungen und der verbesserten Gesundheitsvorkehrungen für die Zukunft Wege zu finden, damit sich die Strukturfonds und die EU-Forschung zur Unterstützung der Innovation in der Medizin und neuer Technologien in der Zukunft besser ergänzen", heißt es in dem Positionspapier. Eng an diese Empfehlung schließt sich die siebte an, die für einen verbesserten Zugang zu Projekten von Rahmenprogrammen plädiert. Nach Ansicht von Eucomed muss im RP7 verstärktes Augenmerk auf Innovation in der Medizintechnologie gelegt werden, da die Gesundheit ein Hauptanliegen der Bevölkerung und ein Eckpfeiler der EU-Politik ist. "Eucomed empfiehlt, Projekte neben ihrer wissenschaftlichen Spitzenleistung gegebenenfalls auch nach ihrem Beitrag zu medizinischer Innovation und Technologie, gemessen an ihrem medizinischen Beitrag für die Gesellschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität zahlreicher individueller Patienten, einzustufen", so der Verband. Die achte Empfehlung bezieht sich auf den verstärkten Schutz geistigen Eigentums. Geistige Eigentumsrechte sind nach Ansicht von Eucomed unabdingbare Voraussetzung für technologischen Fortschritt. Daher müsse die Kommission folgenden Aspekten besondere Beachtung schenken: Erreichen des Ziels der Schaffung eines Gemeinschaftspatents, nach Möglichkeit zusätzlich zu nationalen Patenten; Ausbau der Kontakte zum Europäischen Patentamt (EPA) und Ausarbeitung und Umsetzung vereinfachter Verfahren; Aufbau und Pflege der Kontakte zur OECD und anderen Akteuren. Hinsichtlich des Gemeinschaftspatents bemängelt Eucomed den Umstand, dass in Europa in allen Ländern Gebühren zu zahlen sind, während in den USA beispielsweise eine solche Gebühr nur einmal anfällt. "Aus diesem Grund fordert Eucomed mit Nachdruck eine Vereinfachung der gegenwärtigen Patentverfahren und schlägt vor, dass die Europäische Kommission gemeinsam mit dem EPA Maßnahmen zur Vereinfachung der Patentsysteme ergreift." Eucomed hebt die Bedeutung unanfechtbarer Patente für eine reibungslose Forschung und Innovation hervor und prangert das unerlaubte Kopieren wertvoller medizinischer Technologie in Fernost an. Die Europäische Kommission müsse Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass gefälschte Produkte der Innovationstechnologie auf den europäischen Markt gelangten. Darüber hinaus müsse sie mit den gesetzgebenden Stellen auf internationaler Ebene nach einer generellen Lösung für dieses zunehmende Problem suchen. In der neunten Empfehlung wird gefordert, den Ausbildungsbedarf genauer zu definieren, und die zehnte Empfehlung betrifft die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungsbedingungen für die Innovationstätigkeit insbesondere von KMU. Nach Ansicht von Eucomed sollte die EU umfangreiche Mittel für die Innovation im medizinischen Bereich bereit stellen. Dies sei nicht nur im Interesse der Patienten und der Gesellschaft, sondern sichere auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Beschäftigung in Europa. "Eucomed vertritt die Ansicht, dass es wesentlich besserer Mechanismen zur finanziellen Unterstützung bedarf, um die Interessen von Innovatoren und Unternehmern im Innovationsprozess zu unterstützen, und die EU muss diese Unterstützung bei ihren Mitgliedstaaten einfordern", heißt es im Positionspapier. "Die Finanzierungsbedingungen für Innovation in der Medizintechnologie sind sehr vielgestaltig. Sie beinhalten Elemente, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Europäischen Kommission liegen, beispielsweise das Investitionsniveau von Risikokapitalgebern sowie kulturelle Unterschiede zwischen den USA, Japan und der EU im Umgang mit dem Thema Unternehmensrisiko." Eine Untersuchung derartiger Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten, Japan und Europa sei dringend geboten, um in Europa die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Gleichgewichts zwischen der innovationsbasierten Wirtschaft in den USA, Japan und der EU ergreifen zu können, heißt es abschließend.