Kommission: Industrien müssen jetzt für Gemeinsame Technologieinitiativen argumentieren
In einem am 10. Juni veröffentlichten Arbeitsdokument nennt die Kommission sechs potenzielle Themen für Gemeinsame Technologieinitiativen (Joint Technology Initiatives - JTI), sagt jedoch, dass es an den relevanten Industrien und Mitgliedstaaten liege, hierfür zu argumentieren. Der Bericht, der an den Europäischen Rat weitergeleitet wurde, präsentiert den derzeitigen Stand der Dinge in Bezug auf europäische Technologieplattformen, erläutert Ansätze für deren Umsetzung und betrachtet anschließend Optionen für die Identifikation und Umsetzung damit verbundener JTI. Dem Bericht zufolge verfolgen Technologieplattformen im Allgemeinen "ein dreistufiges Verfahren und [...] der erfolgreiche Abschluss jeder Stufe ist eine Voraussetzung für die effektive Umsetzung der nachfolgenden Stufen". Die drei Stufen sind: die Entstehung und Einrichtung der Technologieplattform, die Definition einer strategischen Forschungsagenda (in dem Bericht als Schlüsselergebnis beschrieben) und die Umsetzung der strategischen Forschungsagenda. Angesichts der bisher gewonnenen Erfahrung bei der Einrichtung der 25 Technologieplattformen, die derzeit in Europa betrieben werden, hat die Kommission eine Reihe von Faktoren, die wesentlich für deren erfolgreiche Entwicklung sind, identifiziert. Technologieplattformen müssen über eine starke Führungsposition mit der notwendigen Glaubwürdigkeit und Erfahrung zur Mobilisierung von Beteiligten verfügen, sie müssen vermeiden, zu "Closed Shops" enger Industriegruppierungen zu werden, und Offenheit und Transparenz fördern, sie müssen die Freiheit zur Bestimmung der geeignetsten Organisationsstruktur haben und sie müssen die engagierte Beteiligung nationaler Behörden sicherstellen. Die Kommission sieht ihre eigene Rolle bei der Einrichtung von Technologieplattformen darin sicherzustellen, dass die europäische Dimension angemessen angegangen wird. Während der Einrichtungsphase besteht ihre Hauptaufgabe in der Förderung des Konzepts gegenüber den Beteiligten. Wenn eine strategische Forschungsagenda entwickelt worden ist, wird die Kommission diese bei der Formulierung von Vorschlägen für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) berücksichtigen und die Umsetzung derjenigen Teile, die mit den Zielen der europäischen Forschungspolitik übereinstimmen, unterstützen. Gemeinsame Technologieinitiativen können unterdessen "zur Umsetzung eines bestimmten Teils oder der Gesamtheit einer europäischen Technologieplattform dienen". Als solche sind ihre Hauptziele: die Sicherstellung der kohärenten Umsetzung der europäischen Forschungsanstrengungen, die Konzentration der Anstrengungen auf Schlüsselprojekte, die zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, und die Investitionen in Forschung und Entwicklung in Richtung operationeller und vermarktbarer Lösungen zu lenken. Die Kriterien für die Beurteilung, ob eine JTI notwendig ist, müssen die strategische Bedeutung des Themas, den Nachweis von Mehrwert für die EU, das Vorhandensein einer beträchtlichen und langfristigen Verpflichtung der Industrie und die Unzulänglichkeit oder Sonstiges der vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente berücksichtigen, heißt es in dem Bericht. "Angesichts der derzeitigen Entwicklungsstufe der strategischen Forschungsagenden der europäischen Technologieplattformen hat die Kommission sechs Bereiche identifiziert, in denen eine Gemeinsame Technologieinitiative besonders relevant sein könnte", heißt es in dem Bericht weiter. Diese sind: Wasserstoff- und Brennstoffzellen, Luftfahrt und Luftverkehr, innovative Arzneimittel, Nanoelektronik-Technologien (2020), eingebettete Computersysteme und globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES). In Bezug auf die möglichen Strukturen für JTI geht die Kommission davon aus, dass sich zwei Optionen abzeichnen, die das notwendige Gleichgewicht zwischen Anpassungsfähigkeit und Koordinierung bieten. Die erste würde die Gemeinschaft selbst umfassen und eine spezielle Struktur unter Artikel 171 des Vertrags, wie beispielsweise ein Gemeinsames Unternehmen, einrichten, während die zweite darin bestehen würde, weitere rechtliche Optionen zu untersuchen, zum Beispiel eine gemeinnützige Organisation oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Bericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass JTI durch umfassende und langfristige Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor für deren Förderung zu Flaggschiffprojekten für eine dynamischere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaft werden können. "Es liegt an den Führungskräften der betreffenden Industrien nachzuweisen, dass die strategischen Forschungsagenden, die entwickelt wurden, die ausführlichen Kriterien für eine Gemeinsame Technologieinitiative erfüllen und dass ihre Umsetzung zu konkreten Ergebnissen führen wird, die sich positiv auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken werden", so der Bericht weiter. Abschließend heißt es: "[Die Mitgliedstaaten] werden aufgefordert, darüber nachzudenken, in welchem Umfang sie die Kommission bei der Weiterentwicklung des vorgestellten Konzepts unterstützen können, im Hinblick auf die Schaffung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor in der F&E zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in der Form Gemeinsamer Technologieinitiativen."