DOSEI-Projekt prüft Entstehung der EU-Verfassung
Im Anschluss an die negativen Referenden zur Europäischen Verfassung in Frankreich und den Niederlanden wurden in vielen Lagern Bedenken hinsichtlich der Einstellungen der Bürger zur EU und der konstitutionellen Zukunft Europas geäußert. Während eine Reihe von Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess fortsetzt, einschließlich Luxemburgs, das am 10. Juli ein positives Referendum begrüßte, haben sich fünf Länder für eine Verschiebung ihrer Referenden entschieden, und es bleibt unklar, ob die Verfassung in ihrer derzeitigen Form ratifiziert wird oder nicht. Dennoch ist das Verständnis dafür, wie die derzeitige Verfassung entstanden ist und wie der Ratifizierungsprozess ausgeführt wird, von großer gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung. Unabhängig von dem schließlichen Ergebnis wird sie beträchtliche Auswirkungen auf die Souveränität einer ständig wachsenden Anzahl von Ländern und auf das Leben ihrer Bürger haben. Um sich hierüber zu informieren, finanzierte die Kommission das DOSEI-Projekt (DOSEI - Domestic Structures and European Integration) unter dem vorrangigen Themenbereich "Ausbau des Potenzials an Humanressourcen in der Forschung" des Fünften Rahmenprogramms (RP5). Das Projekt, dessen Abschlusskonferenz am 20. Juni stattfand, brachte 20 Politologen von acht europäischen und US-amerikanischen Hochschulen zusammen, um den Prozess der EU-Verfassung zu untersuchen, ausgehend von dem Laeken-Konvent im Jahr 2002, der die ursprünglichen Bedingungen für die Verfassung festlegte, bis hin zum aktuellen Ratifizierungsprozess. Die meisten Analysen des Projekts konzentrierten sich auf die Verhandlungsphase der Verfassung während der Regierungskonferenz (RK) im Jahr 2003 und 2004 unter der Leitung des früheren französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing. Die Reihe von Berichten, die von den DOSEI-Partnern erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurde, betrachtet Themen wie die während den Verhandlungen angewandten Strategien, welche Parteien gegenüber dem Vertrag von Nizza "gewonnen oder verloren" haben und ob die Beschränkungen der inländischen Ratifizierung die endgültigen Ergebnisse beeinflussten. Somit wurde im Rahmen des DOSEI-Projekts ein einzigartiges Archiv erstellt, das die Standpunkte der über 200 am Entwurf der Verfassung beteiligten Akteure, von Regierungen der Mitgliedstaaten und politischen Parteien bis hin zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Kommission, zu den umstrittensten Fragen dokumentiert. In einem Papier wird beispielsweise die Rolle der Kommission während der Verhandlungen betrachtet und gefragt, in welchem Umfang sich ihre Präferenzen in der Verfassung niederschlagen. Weiterhin wird die Frage gestellt, welche Erklärungen für ihre Erfolge und/oder Misserfolge in dieser Hinsicht gegeben werden können. Laut dem Verfasser des Berichts, Christophe Crombez von der Universität Stanford, hatte die Kommission während der Verhandlungen vier Hauptziele: die Schaffung eines einheitlichen Legislativverfahrens (Mitentscheidung), die allgemeine Einführung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat, die Beibehaltung der Regel "ein Kommissar pro Mitgliedstaat" und die Beibehaltung der "Gemeinschaftsmethode" innerhalb der EU, einschließlich der Rolle der Kommission als alleiniger Initiator der EU-Gesetzgebung. Nach Ansicht von Professor Crombez war die Kommission zwar bestrebt, mehr Demokratie, Effizienz und Transparenz innerhalb anderer EU-Institutionen zu fördern - beispielsweise durch die allgemeine Einführung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und das Mitentscheidungsverfahren - aber durch das Festhalten an der Regel "ein Kommissar pro Mitgliedstaat" habe sie die Notwendigkeit, ihre eigene Funktionsweise effizienter zu gestalten, nicht erkannt. "Keine der [von der Kommission] vorgeschlagenen Reformen in irgendeinem dieser Bereiche [...] kann wirklich als drastische Veränderung beschrieben werden, mit der möglichen Ausnahme der allgemeinen Einführung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit", argumentiert Professor Crombez. "Die Kommission hat beschlossen, einen vorsichtigen Weg einzuschlagen, anstatt an vorderster Front zu stehen und für mehr Befugnisse, eine drastische Erhöhung ihrer demokratischen Legitimität und eine beträchtliche Reduzierung ihrer Größe zu kämpfen." Obwohl die Kommission sich selbst relativ bescheidene Ziele gesetzt hat, ist Professor Crombez der Ansicht, dass sie diese nur teilweise erreicht hat. Ihr Initiativmonopol wurde aufrechterhalten und die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit sowie das Mitentscheidungsverfahren wurden ausgeweitet, auch wenn die Erweiterungen hinter den Erwartungen der Kommission zurückblieben. Anstatt die Regel "ein Kommissar pro Mitgliedstaat" beizubehalten, wird jedoch die Gesamtzahl der Kommissare verringert. Darüber hinaus hat sie ihre Ziele in Bezug auf die Veränderung des Auswahlverfahrens für die Kommission, das unter der neuen Verfassung im Wesentlichen unverändert bleiben wird, nicht erreicht. "Dieses enttäuschende Ergebnis für die Kommission kann durch vier Faktoren erklärt werden", schlussfolgert Professor Crombez. "Erstens: die Kommission hatte bei der RK keinerlei formale Befugnisse; zweitens: sie verpfuschte ihr Verhandlungskonzept und hat folglich jeglichen informellen Einfluss, den sie hätte haben können, vertan; drittens: sie war ein Ausreißer bei den Verhandlungen, ihr Drängen auf eine föderalere EU wurde nur vom Parlament und lediglich drei Mitgliedstaaten unterstützt; und viertens: der Einfluss der Kommission in der EU wird allgemein schwächer." Professor Crombez ist jedoch der Ansicht, dass die Bewegung in Richtung einer häufigeren Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit, einschließlich beim Ernennungsverfahren für die Kommission, eine Dynamik schaffen könnte, die zur Auswahl effektiver Kommissionen führen wird. "Die Verringerung des demokratischen Defizits durch die Veränderung des Ernennungsverfahrens für die Kommission scheint somit der Weg zu sein, der zu befolgen ist, um die Effizienz der Kommission zu erhöhen", sagt er abschließend. Die Rolle der Kommission beim Entstehungsprozess der Verfassung ist lediglich einer der Bereiche, die das DOSEI-Projekt abdeckt, und die Partner planen die Veröffentlichung eines vollständigen Buchs im Jahr 2006 mit dem Titel "Policy-making processes and the European constitution: a comparative study of Member States and Accession Countries" ("Politische Entscheidungsprozesse und die Europäische Verfassung: eine Vergleichsstudie der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer"). Das Team hofft, dass die von ihm durchgeführten Analysen wertvolle neue Einblicke und Verständnis in Bezug auf den derzeitigen Verfassungsprozess sowie ähnliche Initiativen in der Zukunft bieten werden.