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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Rat nimmt Richtlinie an, die Forschern aus Drittstaaten den Aufenthalt in der EU erleichtern soll

Der Ministerrat hat eine neue Richtlinie verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, ein beschleunigtes System für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung einzuführen. Nach dem neuen System muss eine...

Der Ministerrat hat eine neue Richtlinie verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, ein beschleunigtes System für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung einzuführen. Nach dem neuen System muss eine anerkannte EU-Forschungsorganisation einen Gastgeber-Vertrag vorlegen, in dem die Beteiligung eines/einer nicht aus der EU kommenden Forschers/Forscherin an einem Forschungsprojekt sowie die notwendigen fachlichen Kenntnisse bescheinigt werden. Auf der Grundlage dieses Gastgeber-Vertrags stellen die Einwanderungsbehörden des Gastgeberlandes eine Aufenthaltserlaubnis in einem beschleunigten Verfahren aus. Der Inhaber einer solchen Aufenthaltserlaubnis verfügt automatisch auch über eine Arbeitserlaubnis, ohne dass seine finanziellen Mittel weiter überprüft werden. Des Weiteren ist er EU-Bürgern in vielen Bereichen gleichgestellt, wie z. B. bei der Sozialversicherung, den Arbeitsbedingungen und dem Recht, innerhalb der Schengen-Länder (und Irland) frei zu reisen, um seine Forschungsarbeiten durchzuführen. Als Teil der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, es Forschern aus Drittstaaten, die sich bereits legal auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, zu ermöglichen, Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis einzureichen, ohne dass sie dazu zunächst wieder in ihr Heimatland reisen müssen, was bisher häufig der Fall ist. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Oktober 2007 in nationales Recht umsetzen. Neben der Richtlinie nahm der Rat auch eine Empfehlung zur Erleichterung der Zulassung von Forschern aus Drittstaaten an, in der vorgeschlagen wird, dass die Mitgliedstaaten auf die Erteilung einer Arbeitserlaubnis verzichten oder diese automatisch erteilen sollen. Darüber hinaus geht die Empfehlung auch auf Punkte wie die Familienzusammenführung ein. Eine weitere Empfehlung wurde im September angenommen, in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, beschleunigte Verfahren für de Ausstellung von Visa für kurzfristige oder mehrmalige Aufenthalte einzuführen, einen harmonisierten Ansatz für Dokumente, die Forscher zusammen mit dem Visumsantrag einreichen müssen, anzunehmen sowie die konsularische Zusammenarbeit in diesen Punkten zu stärken. Der EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung Janez Potocnik und Franco Frattini, der Vizepräsident der Kommission, der für die Bereiche Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständig ist, bezeichneten das Maßnahmenpaket in einer gemeinsamen Stellungnahme als "einen wichtigen Schritt hin zu einem Europäischen Forschungsraum, der besser dazu in der Lage ist, Talente mit dem Rest der Welt [auszutauschen]".