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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Kommission veröffentlicht Vorschlag für vereinfachte Vorschriften für die Teilnahme am RP7

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zu den Vorschriften für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm (RP7) für Forschung veröffentlicht, in dem die vertraglichen Aspekte des Programms festgelegt sind. Die Kommission beabsichtigt, das RP7 im Vergleich zu seinem Vorg...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zu den Vorschriften für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm (RP7) für Forschung veröffentlicht, in dem die vertraglichen Aspekte des Programms festgelegt sind. Die Kommission beabsichtigt, das RP7 im Vergleich zu seinem Vorgänger, dem RP6, zu vereinfachen, und behauptet, dass dieser Vorschlag "ein Instrument zur Verwirklichung vieler Aspekte dieser Vereinfachung" ist. Die Vorschriften bauen außerdem auf neuen Prinzipien auf, die im RP6 aufgestellt wurden. Im Zusammenhang mit ihren Anstrengungen zur Vereinfachung hat die Kommission Bestimmungen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte angepasst, die es für die Teilnehmer einfacher machen sollten, eine Konsortialvereinbarung abzuschließen und eventuell notwendige Anpassungen vorzunehmen. Drei Formen von Finanzhilfen werden unter dem RP7 zur Verfügung stehen: Erstattung zulässiger Kosten, Pauschalbeträge und Finanzierung nach Pauschalsätzen. Zu Beginn des RP7 wird die Erstattung zulässiger Kosten am häufigsten verwendet werden, aber die anderen Formen von Finanzhilfen werden allmählich eingeführt und im Erfolgsfall weiter ausgedehnt. Der tatsächliche Finanzbeitrag der Gemeinschaft wird maximal 50 Prozent der zulässigen Kosten abzüglich der Einnahmen für Forschungs- und Demonstrationsaktivitäten betragen. Folgenden Organisationen wird ein Zusatzbetrag von bis zu 25 Prozent für Forschungsaktivitäten gewährt: kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), öffentlichen Einrichtungen, mittleren und höheren Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Forschungsorganisationen. Maßnahmen der Pionierforschung - diejenigen, die von dem vorgeschlagenen Europäischen Forschungsrat finanziert werden - werden zu 100 Prozent erstattet. Alle anderen Aktivitäten, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern, werden bis zu 100 Prozent erstattet. Ein weiterer Bereich, in dem die Kommission versucht hat, die Bürokratie für die Teilnehmer zu reduzieren, ist der Bereich der Rechnungsprüfungszertifikate. Die Zahl der erforderlichen Rechnungsprüfungszertifikate pro Finanzhilfevereinbarung und Teilnehmer wird reduziert, und Berichte und Berichtszeiträume werden rationalisiert. Die wichtigsten Änderungen betreffend die Vorschriften zu Verbreitung, Nutzung und Zugangsrechten sind die Abschaffung der meisten Verpflichtungen der Teilnehmer, ihre Bedingungen vor dem Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung fertig zu stellen, und die Abschaffung der meisten Verpflichtungen der Teilnehmer, die Vorab-Zustimmung der Kommission für Veröffentlichung, Übertragung von Eigentumsrechten und Bereitstellung von Zugriffsrechten an Dritte einzuholen. Der Kommission zufolge sollten die Änderungen den Teilnehmern mehr Flexibilität während des Fortschreitens des Projektes gewähren. Die Kommission verspricht weitere Anstrengungen, um die Information so klar und zugänglich wie möglich zu machen. Die Anzahl und Länge der Unterlagen wird außerdem verringert und eine unterschiedliche Präsentation der gleichen Informationen in verschiedenen Unterlagen vermieden werden.

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