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Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren geht das Thema Tierversuche an

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Verbesserung des Tierschutzes angenommen, der einen Abschnitt zur Förderung alternativer Methoden zu Tierversuchen enthält. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou erklärte: "Schutz und Wohlb...

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Verbesserung des Tierschutzes angenommen, der einen Abschnitt zur Förderung alternativer Methoden zu Tierversuchen enthält. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou erklärte: "Schutz und Wohlbefinden der Tiere sind von wesentlicher Bedeutung, nicht zuletzt aus ethischen und moralischen Gründen, jedoch auch im Hinblick auf die Tiergesundheit und die Lebensmittelqualität. Die Kommission hat sich bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans auf das umfassende Feedback von Verbrauchern, Interessengruppen, Wissenschaftlern und internationalen Organisationen gestützt. Über die nächsten fünf Jahre hinweg sollen die geltenden Tierschutzvorschriften weiterentwickelt und aktualisiert werden, damit die EU-Normen weiterhin weltweit zu den strengsten zählen." Der Aktionsplan, der auf Aufforderung des Europäischen Parlaments und des Rates entstand, dient dazu, die geltenden EU-Tierschutzvorschriften zu präzisieren und zugleich Vorschläge für Bereiche zu machen, in denen bislang nur unzureichende Maßnahmen ergriffen wurden. In Bezug auf Tierversuche konzentriert sich das Dokument auf die Umsetzung eines Abkommens zum 3R-Prinzip - Replacement, Reduction and Refinement (Ersatz, Verminderung und Verbesserung), das im November 2005 von der Kommission und der Industrie vereinbart wurde. Ende 2006 soll ein erster Fortschrittsbericht zu dieser Partnerschaft veröffentlicht werden. Derzeit werden Millionen von Tiere für Forschungs- und Testzwecke eingesetzt, einschließlich Nahrungs- und Arzneimitteltests. In der EU-Richtlinie 86/609/EWG werden gewisse Bestimmungen zum Schutz von Versuchstieren festgelegt. Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wachsende Besorgnis der Öffentlichkeit haben jedoch die Notwendigkeit einer entschiedeneren Vorgehensweise auf diesem Gebiet deutlich gemacht. Die Kommission bereitet deshalb derzeit eine Überarbeitung dieser Richtlinie vor, um sicherzustellen, dass den Versuchstieren angemessene Pflege und eine tierfreundliche Behandlung zuteil wird. Darüber hinaus wurde die EU 1999 Vertragspartei des Übereinkommens des Europarates zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere. Im Rahmen dieses Übereinkommens werden auch Empfehlungen zu dieser Thematik vorbereitet. Die vier anderen Bereiche des Aktionsplan sind: Verbesserung von Mindestnormen für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren, Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren, Sicherstellung, dass Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker mit einbezogen und besser über Tierschutzfragen informiert werden, sowie Unterstützung internationaler Initiativen zum Tierschutz. Der Aktionsplan umfasst einen Zeitplan für die Umsetzung spezifischer Aktionen. "Die künftige Tierschutzpolitik werde sich auch weiterhin an den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen - unter Berücksichtigung der zivilgesellschaftlichen Erwartungen, sozioökonomischen Auswirkungen und handelstechnischen Fragen - ausrichten", heißt es in einer Stellungnahme der Kommission.

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