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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Kommission ruft zur Einreichung von Stellungnahmen zur Regulierung von Handy-Roaming-Gebühren auf

Wie die Kommission in ihrem jüngsten Bericht über Regulierung und Märkte im Bereich elektronische Kommunikation erneut betonte, ist sie der Ansicht, dass die Gebühren in Europa für Handytelefonate im Ausland zu hoch sind. Dementsprechend hat die Exekutivgewalt der EU mit dem...

Wie die Kommission in ihrem jüngsten Bericht über Regulierung und Märkte im Bereich elektronische Kommunikation erneut betonte, ist sie der Ansicht, dass die Gebühren in Europa für Handytelefonate im Ausland zu hoch sind. Dementsprechend hat die Exekutivgewalt der EU mit dem Verfassen des Entwurfs einer Verordnung zu internationalen Roaming-Gebühren begonnen, den sie dem Parlament und dem Rat baldmöglichst vorlegen möchte. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeit ruft die Kommission zu Stellungnahmen interessierter Parteien zur Struktur und zu den potenziellen Auswirkungen einer solchen Verordnung auf. "Die Kommission ist der Meinung, dass die Verbraucher immer noch übertrieben hohe Gebühren für Handytelefonate im Ausland zahlen müssen. Dadurch werden weniger grenzübergreifende Telefonate mit Handys geführt und die hohen Gebühren stellen ein Hindernis für den europäischen Markt für elektronische Kommunikation dar [...]", heißt es in der Erklärung. Insbesondere bittet die Kommission um Stellungnahmen zu folgenden Aspekten: - Wie sollte eine Verordnung zu internationalen Roaming-Gebühren aussehen? Sollte sie Gebühren auf Großhandels- oder Verbraucherebene oder beide betreffen? - Mit welchen regulatorischen oder Preisgestaltungsmechanismen (bzw. Überwachungsmechanismen) sind die gewünschten Ziele einer solchen Verordnung am effektivsten und einfachsten zu erreichen? - Auswirkungen - positive und negative -, die eine Verordnung zu internationalen Roaming-Gebühren auf Branchenvertreter und Verbraucher sowie ganz allgemein in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht haben könnte. Mit Inkrafttreten der Verordnung, was laut Kommission bereits im Sommer 2007 der Fall sein könnte, wäre sie mit sofortiger Wirkung in allen 25 Mitgliedstaaten gültig, ohne in nationales Recht übertragen werden zu müssen. Frist für die Einreichung von Stellungnahmen ist der 17. März.

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