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Engere Zusammenarbeit im Weltraum: EU und Russland unterzeichnen Kooperationsabkommen

Die Vorsitzenden der europäischen und russischen Weltraumagenturen und der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, haben ein Abkommen zur Intensivierung der bilateralen Kooperation in der Raumfahrtpolitik unterzeichnet. Das Abkommen vom 10. März soll die...

Die Vorsitzenden der europäischen und russischen Weltraumagenturen und der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, haben ein Abkommen zur Intensivierung der bilateralen Kooperation in der Raumfahrtpolitik unterzeichnet. Das Abkommen vom 10. März soll die europäisch-russische Zusammenarbeit in folgenden Bereichen stärken: Raumfahrtanwendungen, Zugang zum Weltraum und Raumtransportsysteme, Weltraumwissenschaft und -forschung, einschließlich der Nutzung der Internationalen Raumstation (ISS), und Entwicklung von Raumfahrttechnologien. Die Zusammenarbeit im technologischen Bereich umfasst die Erdbeobachtung, die globale Navigation (insbesondere Fertigstellung und Umsetzung des Galileo-GLONASS-Abkommens) und die Satellitenkommunikation. Der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Kommission, Verheugen, begrüßte die Unterzeichnung des Abkommens und erklärte: "Eine intensivere Weltraumkooperation mit Russland ist für die Entwicklung des Europäischen Raumfahrtprogramms hochinteressant. Zusammenzuarbeiten und bestehende Synergien zu nutzen, das macht unsere Raumfahrtpolitik effizienter und hat für die Bürger der EU beträchtliche Vorteile." Die beiden Mitunterzeichner des Abkommens, Anatoliy Perminov, Leiter der russischen Raumfahrtagentur (Roscosmos), und Jean-Jacques Dordain, Generaldirektor der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), bewerteten das Abkommen ebenfalls sehr positiv. Perminov erklärte, die EU und Russland müssten nun "das Programm für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt mit Inhalt füllen und eine Struktur aufbauen, die eine wirksame Koordinierung erlaubt". Dordain betonte, das Abkommen werde neue Möglichkeiten für eine zukünftige Kooperation bieten. Das Abkommen, der so genannte europäisch-russische Weltraumdialog, wird durch eine Einrichtung umgesetzt, die von den Unterzeichnern erst noch geschaffen werden muss. Die Einrichtung dient zur Erkennung möglicher Projekte und Maßnahmen von gemeinsamem Interesse und zur Koordinierung einer effizienten Umsetzung. Im Jahr 2003 hatten die EU und Russland beschlossen, im Rahmen der EU-Russland-Partnerschaft und des Kooperationsabkommens vier "gemeinsame Räume" zur Zusammenarbeit zu schaffen. Einer dieser Bereiche war die wirtschaftliche Zusammenarbeit, wobei die Raumfahrtkooperation als Priorität ermittelt wurde.

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