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EU-weite Koexistenzvorschriften "derzeit nicht gerechtfertigt"

In ihrem neuen Bericht vom 10. März kommt die Europäische Kommission zu der Schlussfolgerung, dass EU-weite Rechtsvorschriften über die Koexistenz gentechnisch veränderter (GV), konventioneller und ökologischer Kulturen derzeit nicht gerechtfertigt seien und solche Vorschrifte...

In ihrem neuen Bericht vom 10. März kommt die Europäische Kommission zu der Schlussfolgerung, dass EU-weite Rechtsvorschriften über die Koexistenz gentechnisch veränderter (GV), konventioneller und ökologischer Kulturen derzeit nicht gerechtfertigt seien und solche Vorschriften weiterhin auf nationaler Ebene festgelegt werden sollten. Durch Koexistenzmaßnahmen sollen Landwirte, die nicht gentechnisch veränderte Kulturen anbauen, vor den etwaigen wirtschaftlichen Folgen einer unbeabsichtigten Verunreinigung mit GVO geschützt werden. In Anbetracht der begrenzten Erfahrungen, die in der EU mit dem Anbau von GV-Kulturen bisher gemacht wurden, und der in vielen Ländern noch nicht abgeschlossenen Einführung von nationalen Maßnahmen, ist die Kommission der Ansicht, dass EU-Vorschriften zu diesem Zeitpunkt verfrüht seien. "Effiziente und kostenwirksame Konzepte für die Koexistenz sind unerlässlich, damit Erzeuger und Verbraucher die Wahlmöglichkeit zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Erzeugnissen haben", so Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Sie fügte jedoch hinzu: "Die Anbaubedingungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und die Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Kulturen in Europa noch begrenzt. Daher erscheint es gegenwärtig nicht angebracht, einheitliche EU-Regeln vorzusehen." Dem Arbeitsdokument zufolge, das dem Bericht beiliegt, wird in den meisten Ländern noch an der Entwicklung von nationalen Maßnahmen gearbeitet, wobei bislang lediglich in vier Ländern entsprechende gesetzliche Regelungen in Kraft sind (Deutschland, Dänemark, Portugal und sechs der neun österreichischen Bundesländer). In einer Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2003 werden den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Entwicklung nationaler Koexistenzmaßnahmen an die Hand gegeben. Dabei sollten die Koexistenzmaßnahmen nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um zufällige Spuren von GVO unterhalb der EU-Schwellenwerte für die Etikettierung zu halten. "Die Maßnahmen sollten wissenschaftlich fundiert und verhältnismäßig sein und den Anbau von GV-Kulturen nicht generell verbieten", so lautet die Empfehlung. Die Kommission vertagt eine endgültige Entscheidung darüber, ob EU-weite Koexistenzvorschriften vorgeschlagen werden sollen, auf einen Zeitpunkt nach einer Konferenz in Wien zu diesem Thema, die am 5. und 6. April stattfindet und Interessengruppen Gelegenheit bietet, ihre Meinung darzulegen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass EU-Maßnahmen noch für verfrüht erachtet werden. Daher wird die Kommission das Thema im Jahr 2008 erneut behandeln und einen Bericht über die bis dahin auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte veröffentlichen.

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