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Organspenden: Kommission leitet öffentliche Konsultation ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über künftige EU-Aktionen im Bereich der Organspenden eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es zu bestimmen, wie weit die EU-Gesetzgebung gehen kann, um die Situation für Betroffene zu verbessern - täglich sterbe...

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über künftige EU-Aktionen im Bereich der Organspenden eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es zu bestimmen, wie weit die EU-Gesetzgebung gehen kann, um die Situation für Betroffene zu verbessern - täglich sterben zehn Europäer, die vergeblich auf eine Organspende gewartet haben. Organtransplantationen wurden erstmals in den frühen 1950er Jahren in Paris und Boston durchgeführt - zunächst mit Nieren bei eineiigen Zwillingen. Ihren Zenit erreichten Organtransplantationen im Jahr 1967 mit der ersten von Dr. Christiaan Barnard durchgeführten Herztransplantation, die sehr umstritten war. Die erste Gesichtstransplantation wurde 2005 in Frankreich vorgenommen. Die ersten Empfänger von gespendeten Organen hatten nur eine geringe Überlebenschance. Heute können Organempfänger aufgrund des verbesserten Einsatzes von Medikamenten zur Vermeidung einer Abstoßung des fremden Organs ein fast normales Leben führen. Beispielsweise sollen mit steroidfreier Immunsuppression und laufender Erforschung einer besseren Übereinstimmung von Gewebearten Komplikationen minimiert werden. Organspenden werden von der Mehrheit der Bevölkerung als wertvoll angesehen, einige religiöse und ethische Gruppierungen bilden hier jedoch Ausnahmen. Durch die im Allgemeinen geringe Anzahl an Organspendern wird der illegale Handel mit menschlichen Organen gefördert, was sowohl ethische als auch gesundheitliche Bedenken aufwirft. Was die Zahl der Organspender anbelangt, bestehen in den verschiedenen Mitgliedstaaten große Unterschiede. In Spanien beispielsweise gibt es 34,6 Spender pro einer Million Einwohner, während diese Zahl im VK bei nur 13,8, in Griechenland bei 6 und in Rumänien bei 0,5 Spendern pro einer Million Einwohner liegt. Gegenwärtig warten in der EU rund 40.000 Menschen auf eine Organspende. Die Sterblichkeitsrate derjenigen, die auf eine Herz-, Leber- oder Lungentransplantation warten, liegt zwischen 15 und 30 Prozent. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou erklärte: "Organtransplantationen gehören zu den größten medizinischen Errungenschaften, die jedes Jahr Tausenden von Menschen europaweit das Leben retten. Allerdings sind der Zugang zu dieser lebensrettenden Behandlung und deren Qualität je nach Mitgliedstaat unterschiedlich. Zudem begünstigen Knappheit und ungleiche Verteilung der Organe die schreckliche illegale Praxis des Organhandels. Nun ist es an der Zeit zu prüfen, welche Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden könnten, um bei voller Sicherheit eine ausreichende Versorgung mit Organen sicherzustellen." Bei Spendern handelt es sich in der Regel um plötzlich verstorbene Erwachsene, die völlig gesund waren. Neben Blut und Knochenmark können einzelne Nieren, Teile der Leber, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse dagegen von lebenden Spendern transplantiert werden. Im Rahmen der Konsultation werden drei mögliche Szenarien erörtert: - Fortführung einer beschränkten Zahl von Basisprojekten, die bereits im Rahmen verschiedener EU-Programme angelaufen sind; - Unterstützung der aktiven Koordination zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Organspenden und -transplantationen. Das kann umfassen: Erarbeitung von Leitlinien für Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Austausch von Erfahrungen und geeigneten Verfahren, Förderung europäischer Transplantationsregister, Ermittlung der Hauptprobleme auf EU-Ebene beim Austausch von Organen und Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung des Organhandels; - Verwirklichung der aktiven Koordination zwischen den Mitgliedstaaten, in deren Rahmen sie gemeinsam an den aufgeführten Aktionen arbeiten. Die Kommission untersucht unterdessen, wie diese Aktionen durch EU-Recht ergänzt und verstärkt werden könnten. Eine Richtlinie zum Thema "Organe" könnte Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften für die Spende, Beschaffung, Prüfung, Aufbewahrung, Beförderung und Verteilung von Organen enthalten; weitere Legislativvorschläge könnten zur Bekämpfung des Organhandels ausgearbeitet werden. Die Konsultation läuft bis zum 15. September.

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