EFSA fordert Mitgliedstaaten zum Datenaustausch über Blauzungenkrankheit auf
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert, an der Sammlung wissenschaftlicher Daten und der Analyse der Blauzungenkrankheit mitzuarbeiten. Bei dieser Tierkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Erkrankung, die sowohl wildlebende als auch domestizierte Wiederkäuer wie Schafe befallen kann. Sie wird durch kleine Stechmücken der Gattung Culicoides übertragen und verursacht Entzündungen der Schleimhäute, Verstopfung, Schwellungen und Blutungen. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich und kann nicht über Fleisch oder Milchprodukte übertragen werden. Die Blauzungenkrankheit wird seit einigen Jahren in Südeuropa beobachtet, ist aber dieses Jahr erstmals in Nordeuropa - insbesondere in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden - ausgebrochen. Darum fordert die EFSA die Mitgliedstaaten - vor allem die Länder, in denen die Krankheit bereits aufgetreten ist - auf, wissenschaftliche Informationen über die Blauzungenkrankheit sowie nationale Risikobewertungen an sie weiterzuleiten. Anhand dieser Informationen will die EFSA ein Netzwerk von Experten und nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten aufbauen, die an Risikobewertungen im Bereich Tiergesundheit beteiligt sind. Gemeinsam mit der EFSA-Arbeitsgruppe zur Blauzungenkrankheit sollen diese Experten wissenschaftliche Beratung zur Eindämmung der Krankheit erstellen. Informationsbedarf zu der Krankheit besteht unter anderem hinsichtlich ihrer Ausbreitung und der Rolle, die neben Culicoides-Mücken auch andere Insekten bei der Übertragung des Virus spielen. Nach Aussage des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz der EFSA ist zur Eindämmung der Krankheit ein europaweiter Ansatz erforderlich. Damit die EFSA der EU fundierte wissenschaftliche Beratung bieten könne, müssten jedoch die Systeme zur Datensammlung sowie die Stichprobenverfahren in der EU harmonisiert, die Methoden zum Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und der Ursprung der jüngsten Krankheitsfälle in der EU untersucht werden. Seit 2000 enthalten die EU-Rechtsvorschriften Verfahren zur Eindämmung der Krankheit. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Überwachungszonen im Umkreis der betroffenen Gebiete sowie Transportbeschränkungen für Tiere aus diesen Gebieten.